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Pressemitteilung

Wohnungssuchende gehen bei Mietpreisbremse aufs Ganze

Warum Wohnungssuchende derzeit aufs Ganze gehen müssen, um ihre Rechte bei der Mietpreisbremse durchzusetzen
(PM) Magdeburg, 22.02.2017 - Die MCM Investor Management AG aus Magdeburg macht darauf aufmerksam, dass es derzeit einige Konflikte zwischen Mietern und Vermietern hinsichtlich des Verständnisses und Interpretation der Mietpreisbremse gibt: „Die Mietpreisbremse gilt seit nunmehr einem Jahr in vielen Regionen Deutschlands und hat bereits für ordentlich Zündstoff gesorgt. Zwar soll sie von der Grundidee her verhindern, dass Vermieter in Gegenden mit knappen Wohnraum, wie Groß- und Universitätsstädten, die Mietpreise im Falle eines Mieterwechsels unkontrolliert steigern und doch will das in der Praxis vielerorts noch nicht so recht funktionieren“, erklären die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Die Mietpreise soll den Mietzins begrenzen, welcher sich maximal zehn Prozent über der ortstypischen Vergleichsmiete befinden darf“, so die MCM-Experten weiter. Quasi alltäglich werden Mieter nun vor die Herausforderung gestellt, wie mit der Mietpreisbremse und der damit verbundenen rechtlichen Lage umzugehen ist, falls der Mieter sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält. „Zunächst sollten Mieter immer prüfen, wie viel Miete sie tatsächlich zahlen und wie sich diese zusammensetzt. Um einschätzen zu können, welche Miethöhe für die Lage gerechtfertigt ist, müssen die ortsüblichen Vergleichsmieten geprüft werden, nur gibt es in manchen kleineren Städten und Gemeinden leider keinen solchen Mietspiegel“, weiß die MCM Investor Management AG aus Magdeburg. „Im Notfall muss der Mieter sich bei Vergleichswohnungen oder einem Sachverständigengutachten erkundigen“, wozu auch der Deutsche Mieterbund rät.

Unterdessen betonen die Immobilienexperten der MCM Investor Management AG, dass Gerichtsurteile zur Mietpreisbremse bislang noch sehr neues Terrain darstellen. Nichtsdestotrotz sei es laut MCM Investor immer am Sinnvollsten den Eigentümer direkt anzusprechen – jeder Mieter hat nämlich einen Auskunftsanspruch. Es gibt also schon konkrete Fälle, in denen Mieter ihre Vermieter verklagt haben, da diese ihnen die Auskunft verweigert haben. „Wenn dann eine für das Empfinden des Mieters zu hohe Zahl im Raum steht, der die zehn Prozent Zuschlag auf die ortsübliche Vergleichsmiete übersteigt, kann der Mieter eine geringere Miete und zu viel gezahlte Beiträge zurück verlangen“, so die MCM Investor. So entscheid es auch erst kürzlich das Amtsgericht Neukölln in Berlin (Az.: 11 C 414/15). Im besagten Fall hatte ein Mieter geklagt, der im Monat 9,40 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen musste, während es bei der Vormieterin nur 5,49 Euro gewesen waren. „Rechnerisch wären 6,60 Euro der Höchstpreis gewesen, den der Vermieter aufgrund der Mietpreisbremse hätte verlangen können“, so die MCM Investor Management AG aus Magdeburg abschließend.
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