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Pressemitteilung

Weiterbildungen in der Arbeitssicherheit

Die Weiterbildung im Fachgebiet Arbeitssicherheit erfolgt durch ein Fernstudienangebot, für das es seit 2012 ein neues Ausbildungskonzept gibt.
(PM) Koblenz , 10.07.2013 - Mit diesem Konzept erhalten Handlungskompetenzen und Prävention einen noch höheren Stellenwert als bisher in der FaSi-Ausbildung (Fachkraft Arbeitssicherheit). Nach der Ausbildung sind Sie imstande, in Ihrem Unternehmen einen bedeutenden Beitrag auch in wirtschaftlicher Hinsicht zu leisten.

Ziel der Weiterbildung Arbeitssicherheit

Die Teilnehmer erwerben umfassende Fähigkeiten in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, der Umwelt und von Sachgütern. Zu den Aufgaben im Unternehmen gehört:

• Ermittlung und Beurteilung arbeitsbedingter Unfallgefahren
• Gesundheitsschutz
• Vorbereitung und Gestaltung von sicheren, gesunden und umweltgerechten Arbeitssystemen
• Integration von Gesundheits- und Umweltschutz in die Prozessführung und das Innovationsmanagement

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Sie ein Arbeitsschutzmanager mit einem effizienten Beitrag zum Wirtschaften des Unternehmens. Die entsprechende Ausbildung wird in den meisten Fällen dreistufig angeboten. Auch in der Elektrotechnik sind Fortschritt und Weiterbildung nicht mehr wegzudenken. Die VEFK (die verantwortliche Elektrofachkraft) übernimmt in den Unternehmen die Fach- und Aufsichtsverantwortung für die tätigen Fachkräfte, aber auch für bestimmte Betriebs- und Anlagentechnik.

Quelle: www.mebedo.de/beratung/vefk-verantwortliche-elektrofachkraft.html

Wichtige Hinweise zur Ausbildung Arbeitssicherheit

Sollte eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Branche wechseln, entscheidet der Unfallversicherungsträger, inwieweit eine zusätzliche bereichsbezogene Fortbildung erforderlich ist. Die Anforderungen werden durch Sicherheitsingenieure erfüllt, wenn sie neben dem Abschluss als Ingenieur oder mit einem Master-/Bachelor-Abschluss im Beruf mindestens zwei Jahre praktisch gearbeitet haben. Dasselbe gilt für Sicherheitstechniker und Sicherheitsmeister. Für Sicherheitsingenieure mit entsprechendem Abschluss genügt eine einjährige praktische Tätigkeit. Auch Personen mit gleichwertigen Qualifikationen können als Sicherheitsingenieure tätig werden. Ohne Prüfung als Meister oder staatlich anerkannter Techniker muss eine vierjährige praktische Tätigkeit im Sicherheitsbereich nachgewiesen werden.

Ausbildungsstufen in der Arbeitssicherheit

In den drei Ausbildungsstufen werden Inhalte zu Gefährdungsfaktoren und gesundheitsbegünstigenden Faktoren, die Bestimmung von Zielen für die Arbeitssicherheit und die Grundlagen der Arbeitssystemgestaltung vermittelt. Im Einzelnen beinhalten die einzelnen Stufen:

• Ausbildungsstufe I: Anforderungen an Arbeitsstätten, Arbeitsmittel sowie die Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation, persönliche Schutzausrüstung, Verhalten und Qualifikation, Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und deren Wirkungskontrolle
• Ausbildungsstufe II: Materialsicherheit, Planung und Konzeption von Arbeitssicherheit, Arbeitsschutzmanagement
• Ausbildungsstufe III: Arbeitssicherheitsgesetz, ganzheitliches Arbeitsschutzverständnis, bereichsbezogene Kenntnisse, Verwaltung und Büroarbeit, Gefahrenabwehr, Sicherheitstechnik, abwehrender und vorbeugender Brandschutz, Gefahrenmeldeanlagen und Werkschutz, bauliche Brandschutzmaßnahmen und Anlagensicherheit

Zwischen einzelnen Ausbildungsstätten können sich die Gliederungen etwas unterscheiden, die Inhalte bleiben jedoch im Gesamtumfang bestehen.
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Herr Justus Ganzlock
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+49-163-6829100
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�BER WEITERBILDUNGEN IN DER ARBEITSSICHERHEIT

Ziel der Weiterbildung Arbeitssicherheit Die Teilnehmer erwerben umfassende Fähigkeiten in Bezug auf den Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten, der Umwelt und von Sachgütern.
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