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Urteil: US-Unternehmen müssen Daten aus Europa an Behörden liefern - Rundum „Hosted in Germany“ bei QualityHosting

Mit ihren europäischen Rechenzentren werben US-amerikanische Unternehmen in Europa um Vertrauen. Das lässt jetzt ein New Yorker Richter ins Leere laufen.
(PM) Gelnhausen, 07.05.2014 - US-Unternehmen müssen US-Behörden auch dann Zugang zu Kundendaten gewähren, wenn diese auf Servern im Ausland gespeichert sind, so lautet das Urteil des Richters. Im konkreten Fall hatte eine US-Behörde die Herausgabe privater Daten wie aller empfangenen und versendeten E-Mails, Zugriffsprotokolle und sämtlichen Kreditkartennummern und Bankkonten eines bestimmten Nutzer-Accounts von Microsoft gefordert. Microsoft wies die Anfrage zurück, da die Daten des Kunden auf einem Server des Unternehmens in Irland gespeichert seien.

Der Richter James Francis erkennt mit seinem Urteil an, dass für die USA gültige Durchsuchungsbefehle im Falle gespeicherter Daten auch außerhalb der USA gelten. Dies begründet er mit der hohen Belastung, der der Regierung anderenfalls entstünde.

Die Verpflichtung der Internet Service Provider (ISP) ergibt sich laut Urteilsbegründung (Link: www.nysd.uscourts.gov/cases/show.php?db=special&id=398) aus dem Stored Communications Act, der gespeicherte Fernmelde- und elektronische Kommunikation betrifft. Das Gesetz ermächtigt die US-Regierung per Vorladung, Gerichtsbeschluss oder Durchsuchungsbeschluss Information zu erlangen. „Auch wenn ein Durchsuchungsbefehl nach dem Stored Communications Act für außerhalb der USA gespeicherte Informationen gilt, verletzt er nicht die Annahme, dass amerikanische Gesetze nicht im Ausland angewendet werden können”, lässt sich aus der Urteilsbegründung übersetzen.

Der ehemaliger Bundesdatenschützer Peter Schaar argumentiert hingegen, dass es internationalem Recht widerspricht, wenn US-Behörden an im Ausland gespeicherte Daten gelangen, für die sie ansonsten den Weg der internationalen Rechtshilfe gehen müssten. In seinem Blog erläutert er, dass betroffene EU-Bürger keine Grundlage hätten, sich vor US-Gerichten gegen den Umgang mit ihren Daten zu wehren.

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