(PM) Heidelberg, 09.03.2012 - Das Aus für den KanAm Grundinvest kommt für Branchenkenner nicht überraschend. Auch wenn er zu den größten offenen Immobilienfonds gehörte, befand er sich seit Anfang 2006 immer wieder in Liquiditätsschwierigkeiten. "Auf diesen Umstand hätten die Anleger in der Beratung ausdrücklich hingewiesen werden müssen" stellt Anlegeranwalt Mathias Nittel fest.
Der bundesweit tätige Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat in zahlreichen Gesprächen mit Anlegern des KanAm Grundinvest festgestellt, dass gerade über diesen so wichtigen Umstand in keiner Anlageberatung gesprochen wurde. "Die Berater von Sparkassen und Volksbanken haben dieses Thema grundsätzlich ausgespart und ihre Kunden nicht darüber informiert, dass der Fonds bereits Anfang 2006 erstmalig die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt hatte." Offensichtlich, so Anwalt Nittel, "hat man hier die Interessen der Anleger an einer sicheren Anlage dem eignen Provisionsinteresse geopfert!"
Hintergrund ist, das die Sparkassen und Volksbanken für die erfolgreiche Vermittlung von Anteilen am KanAm Grundinvest nicht nur das Agio in Höhe von 5% als Provision - so genanntes kickback - sondern darüber hinaus auch noch laufende Bestandsprovisionen erhalten haben. Fachanwalt Nittel: "Ich kenne keinen Anleger, der mir gesagt hätte, dass seine Sparkasse oder Volksbank ihn auf diese Provisionen ausdrücklich hingewiesen hat." Die Folge der unterlassenen Aufklärung: Nach der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schulden die beratenden Banken und Sparkassen Schadenersatz.
Anleger des KanAm Grundinvest, die wissen möchte, ob sie Chancen haben, Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung zu bekommen, können sich an Nittel wenden. Die Kanzlei vertritt zahlreiche Anleger des KanAm Grundinvest.
Anlegerinformationen zum KanAm Grundinvest:
www.nittel.co/kanzlei/aktuell/kanam-grundinvest-wird-aufgeloest-fachanwaelte-helfen-anlegern.html