VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
GBS-Die PublicityExperten
Pressemitteilung

Finanzverwaltung ändert Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Fort- und Weiterbildungskosten

(PM) Essen, 29.10.2009 - Berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen des Arbeitgebers, die in seinem ganz überwiegenden betrieblichen Interesse durchgeführt werden, gehören nicht zum Arbeitslohn. Dies gilt auch bei Bildungsmaßnahmen fremder Unternehmer, die für Rechnung des Arbeitgebers erbracht werden. Ein ganz überwiegendes eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers kann aber auch dann vorliegen, wenn der Arbeitnehmer bezogen auf die infrage stehende Bildungsmaßnahme Rechnungsempfänger ist. „Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber die Übernahme bzw. den Ersatz allgemein oder für die besondere Bildungsmaßnahme zugesagt und der Arbeitnehmer im Vertrauen auf diese zuvor erteilte Zusage den Vertrag über die Bildungsmaßnahme abgeschlossen hat. Insoweit hält die Verwaltung nicht mehr an ihrer seit dem 1.1.2008 vertretenen Rechtsauffassung fest, dass, soweit der Arbeitnehmer selbst Schuldner der Aufwendungen ist, die (teilweise) Übernahme dieser Kosten durch den Arbeitgeber immer steuerpflichtiger Arbeitslohn ist“, erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin bei Roland Franz und Partner in Essen.

Um in diesen Fällen des aus ganz überwiegend betrieblichem Interesse gewährten Arbeitgeberersatzes einen Werbungskostenabzug für die vom Arbeitnehmer wirtschaftlich nicht getragenen Aufwendungen auszuschließen, hat der Arbeitgeber auf der ihm vom Arbeitnehmer zur Kostenübernahme vorgelegten Originalrechnung die Höhe der Kostenübernahme anzugeben und eine Kopie dieser Rechnung zum Lohnkonto zu nehmen.
ANLAGEN
PRESSEKONTAKT
GBS-Die PublicityExperten
Herr Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
+49-201-8419594
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER ROLAND FRANZ & PARTNER

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in ...
DRUCKEN| VERSENDEN | RSS-FEED |
SOCIAL WEB
PRESSEFACH
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG