VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
GBS-Die PublicityExperten
Pressemitteilung

Steuerliche Sonderausgaben: Realsplitting - Unterhaltszahlungen an Partner steuergünstig gestalten

(PM) Essen, 16.08.2018 - Im Zusammenhang mit einer Trennung bzw. Scheidung weist Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darauf hin, dass grundsätzlich ein steuerlicher Abzug als Sonderausgabe in Betracht kommt für

-Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (sogenanntes begrenztes Realsplitting),
-Ausgleichszahlungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs
-Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.

Für den Abzug dieser Aufwendungen als Sonderausgaben gilt das sogenannte Korrespondenzprinzip. Das bedeutet: Beim Unterhaltsempfänger bzw. Ausgleichsberechtigten sind die Leistungen steuerpflichtig, soweit sie beim Unterhaltszahler bzw. Ausgleichsverpflichteten als Sonderausgaben abgezogen werden können.

"Ab dem Jahr nach der Trennung/Scheidung fällt für die Ex-Ehe-Partner der günstige Splittingtarif für Verheiratete weg. Doch bietet das Realsplitting steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, diesen Nachteil zumindest teilweise auszugleichen und auf diesem Weg Steuern zu sparen. Unterhaltszahler und Unterhaltsempfänger sollten die Regeln hierzu und ihre Rechte genau kennen", rät Steuerberater Roland Franz (www.franz-partner.de).
PRESSEKONTAKT
GBS-Die PublicityExperten
Herr Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
+49-201-8419594
E-Mail senden
Homepage
ZUM AUTOR
�BER ROLAND FRANZ & PARTNER, STEUERBERATER - RECHTSANWÄLTE

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit ...
PRESSEFACH
GBS-Die PublicityExperten
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG