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Die Prüfsumme im SEPA–Verfahren realisiert für das Maklerverwaltungsprogramm GIN-AX

Wer als Versicherungsmakler das DTAUS-Verfahren nutzte, konnte auf die Prüfsumme im Begleitzettel vertrauen. Die Bank prüfte dagegen womit ein revisionssicheres Verfahren gegeben war. Geht das mit SEPA? Und wenn ja wie?
(PM) Offenbach a.M., 06.03.2014 - Für Zahlungen im Datenträgeraustausch (DTAUS) werden Begleitzettel erstellt. Hierüber erfolgte die Legitimation und Autorisation der Aufträge via Unterschrift eines Kontobevollmächtigten. Auf dem Begleitzettel wurde eine sogenannte „Prüfsumme“ ausgegeben. Die Bank prüfte „gegen“ diese Prüfsumme. Stimmten beide Werte überein, war damit Betrug ausgeschlossen. Ein sogenanntes revisionssicheres Verfahren war gegeben - in vielen Konzernen ein ganz wesentlicher Baustein der Finanzbuchhaltung.
Im Rahmen des SEPA- Verfahrens gibt es einige Änderungen. Unter anderem entfällt die Forderung einer Prüfsummenangabe. Das „European Rulebook“ sieht diese Angabe auf dem Datenträgerbegleitzettel nicht mehr zwingender Weise vor. So mussten Softwarehersteller diese Funktion natürlich nicht mehr anbieten; denn viele dieser Hersteller verpflichten sich, mit ihren Updateversionen, gesetzesrelevante Forderungen zu berücksichtigen. So hat auch Microsoft in der Realisierung der gesetzlichen SEPA-Anforderungen auf die Entwicklung der sogenannten Prüfsumme (Hash-Value) verzichtet.

In vielen Konzernen wird allerdings dennoch eine solche Darstellung einer Prüfsumme im Rahmen der konzernüblichen Sicherheitskontrollen gewünscht.

K2-Consult hat deshalb eine passende Weiterentwicklung für GIN-AX 5.0 programmiert. Dabei ist zu beachten, dass die Funktionsweise etwas andersgeartet ist; denn es handelt sich bei der IBAN im Gegensatz zur „alten“ Kontonummer nicht um eine reine Zahl, sondern um eine Buchstaben- Zahlenkombination. Die Aussagebewertung der von k2 insurance link geschaffenen Option muss in jedem Unternehmen individuell vorgenommen werden.

Fragen zu diesem Thema werden jederzeit gerne entgegengenommen.
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