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Ecovis AG Steuerberatungsgesellschaft
Pressemitteilung

Deutschlands Familien mit Kindern stehen im Regen

Berlin, 8. September 2009 – Wo liegt Deutschland im internationalen Vergleich, was die steuerliche und direkte Familienförderung angeht? Dieser Frage ging das Beratungsunternehmen Ecovis im Rahmen seines internationalen Steuerbarometers nach.
(PM) Berlin, 08.09.2009 - Fazit: „Trotz steuerlicher Kinderfreibeträge, Kindergeld und Ehegattensplitting gehört Deutschland zu den Ländern, in denen die Netto-Abgabenbelastung von Familien mit Kindern am höchsten ist“, erklärt Professor Dr. Peter Lüdemann, Ecovis-Vorstandsmitglied und Experte für internationales Steuerrecht. Ganz schlecht sind hierzulande Alleinerziehende dran: Bei zwei Kindern und einem typisch unterdurchschnittlichen Gehalt beträgt die Netto-Abgabenlast 22 Prozent des Bruttoeinkommens – nur in der Türkei ist sie mit 23,7 Prozent höher. Selbst in Ländern wie Belgien und Dänemark, die von Alleinstehenden und Doppelverdienern ohne Kinder ähnlich hohe Gesamtbeträge an Steuern und Sozialbeiträgen kassieren, sind Alleinerziehende deutlich besser gestellt. Am besten stehen sie in Tschechien da: Dort erhalten Alleinerziehende unter dem Strich sogar einen staatlichen Nettozuschuss.

Zwei Drittel der untersuchten 24 Länder gewähren Steuererleichterungen für Familien mit Kindern – meist in Form von Freibeträgen, die das zu versteuernde Einkommen mindern, zum Teil auch als direkt von der Steuerschuld absetzbare Beträge (Tax Credits). Die Vergünstigungen fallen unterschiedlich hoch aus – in der Türkei sind sie zum Beispiel sehr niedrig, weil sie für ein Kind nur 15 Prozent des Mindestlohns eines 16jährigen Arbeitnehmers betragen. In manchen Ländern gibt es zusätzliche Freibeträge für bestimmte Situationen – in Spanien zum Beispiel für berufstätige Frauen, wenn sie Kindern unter drei Jahren haben oder im Veranlagungsjahr ein Kind gebären oder adoptieren. Frankreich hat eine Art Splitting-System, den so genannten Familienquotienten (Familienquotient), der die Kinder und Ehegatten ohne eigenes Einkommen berücksichtigt. Überhaupt keine Steuervergünstigungen für Kinder kennt China mit seiner Politik der Ein-Kind-Familie. In Indien können die Eltern immerhin die Ausgaben für Schulbesuch und Studium absetzen.

Über die Standardvergünstigungen hinaus können Eltern in einer Reihe von Ländern spezielle Ausgaben geltend machen – zum Beispiel in Deutschland, Österreich und den Niederlanden für Kinderbetreuung, wenn beide oder der allein erziehende Elternteil arbeiten, und in Belgien für Kindergartengebühren. Darüber hinaus können österreichische Arbeitgeber einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss von 500 Euro je Kind und Jahr gewähren. In Belgien können Familien mit Kindern zudem die Kosten von Hypothekendarlehen für die erste Wohnimmobilie stärker absetzen.

Ehegatten-Splitting in der Minderheit

Die Steuersysteme unterscheiden sich überdies nach der Art der Veranlagung von Ehepaaren. Die überwiegende Mehrheit – darunter so unterschiedliche Staaten wie Dänemark, Österreich und Zypern, die Türkei, Slowenien und China – veranlagt die Ehegatten getrennt. Bei Ländern mit einheitlichem Steuersatz (Flat Tax), wie etwa Tschechien, macht eine gemeinsame Veranlagung auch wenig Sinn. Kulturelle Gründe nennt Pingwen Hu, Partner von ECOVIS Ruide in Shanghai: „Geheiratet wird sowieso, um sich finanziell abzusichern und vor sich selber und vor der Familie das Gesicht zu wahren.“

Einige getrennt veranlagende Staaten gewähren allerdings Erleichterungen für Alleinverdiener (oder Ehepaare, bei denen ein Ehegatte sehr wenig verdient), entweder als Freibetrag oder – wie in Österreich mit der Steuerreform 2009 – als Abzug von der Steuerschuld (Tax Credit). In Österreich liegt dabei die Verdienstgrenze für den mitversorgten Partner zwischen 2.200 Euro bei kinderlosen Paaren und bis zu 6.000 Euro mit Kindern. „Eine spürbare finanzielle Entlastung“ erwartet David Gloser, Partner bei ECOVIS Austria, vom Gesamtpaket der neuen Steuererleichterungen für Familien.

Nur ein Viertel der 24 Staaten veranlagt Ehepaare gemeinsam: Frankreich, die Schweiz und Portugal ohne Ausnahme, Deutschland als Regelfall mit der getrennten Veranlagung auf Antrag. In Spanien haben Ehepaare die Wahl. In allen fünf Ländern gibt es Steuervergünstigungen für Paare, in denen nur ein Ehegatte verdient:
• in Portugal und Spanien als Freibeträge,
• in Deutschland durch den doppelten Grundfreibetrag und die Splitting-Tabelle,
• in Frankreich durch den Familienquotienten mit Splitting-Effekt, und
• in der Schweiz durch eine eigene Steuertabelle, die Doppelverdiener begünstigt, um angesichts des Arbeitskräftemangels die Berufstätigkeit verheirateter Frauen zu fördern.
In Belgien müssen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber das zu versteuernde Einkommen wird zunächst für jeden Partner getrennt ermittelt. Wenn ein Ehegatte nicht mehr als 30 Prozent des kombinierten Einkommens verdient, greift eine Splittingoption: Ein Alleinverdiener kann 30 Prozent seines Einkommens (abzüglich absetzbarer relevanter Ausgaben) auf den Partner verlagern, der besser Verdienende 30 Prozent des kombinierten Einkommens minus dem Einkommen des Geringverdieners, in jedem Fall höchstens 9.280 Euro.
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