Bundesnetzagentur versäumt positives Signal für den Glasfaserausbau
Bundesnetzagentur zu den Entgelten für die Bereitstellung und Kündigung der Teilnehmeranschlussleitung (TAL).
(PM) Köln, 08.07.2010 - Die Behörde hatte kürzlich die umstrittenen Entgelte bis zum 30.6.2012 neu genehmigt. Der BUGLAS bemängelt insbesondere die Tatsache, dass die Deutsche Telekom AG auch in solchen Fällen von ihren Wettbewerbern weiter ein Entgelt in Höhe von 16,05 Euro für die Kündigung der TAL verlangen darf, in denen der Kunde auf einen Glasfaseranschluss des Wettbewerbers wechselt und die Teilnehmeranschlussleitung gar nicht mehr benötigt wird.
„Damit setzt die Bundesnetzagentur ein falsches Signal“, sagt BUGLAS-Präsident Dr. Hans Konle. „Es ist nicht einzusehen, dass die Telekom ausgerechnet von den Unternehmen, die hohe Investitionen in moderne und hochleistungsfähige Glasfasernetze vornehmen noch eine Abwrackprämie für ihr altes Kupfernetz verlangen darf. Diese Summen könnten sehr viel besser in den zügigen Ausbau von Glasfasernetzen investiert werden“, so Konle.
Auch der Umstand, dass das Kündigungsentgelt durch die aktuelle Entscheidung der Bundesnetzagentur um rund 25 Prozent gesenkt wird, mildert die Kritik des BUGLAS nicht ab. „Das Kündigungsentgelt ist im Falle einer Migration auf einen Glasfaseranschluss vom Grundsatz her falsch“, sagt Konle. „Das Entgelt wurde von der Bundesnetzagentur und den Verwaltungsgerichten immer damit gerechtfertigt, dass die Telekom den Aufwand ersetzt bekommen soll, der entsteht, um die gekündigte TAL wieder für sich selbst oder andere Wettbewerber verfügbar zu machen. Diese Argumentation entfällt aber, wenn der Kunde von der Kupferleitung auf einen höherwertigen Glasfaseranschluss umsteigt. Die TAL wird dann von niemandem mehr genutzt.“ Die Größenordnung, um die es hier gehe, sei signifikant. „Nach dem Abschluss der Umstellung der Kunden von der TAL auf das eigene Glasfasernetz wird beispielsweise ein Unternehmen wie NetCologne in Köln über sechs Millionen Euro Abwrackprämie an die Telekom entrichtet haben“, stellt Konle fest.
Der Verband werde daher prüfen, ob eine entsprechende Klarstellung im Zuge der anstehenden TKG-Novelle vorgenommen werden könne.