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AWD: Bürgerentlastungsgesetz bringt neue finanzielle Handlungsspielräume

AWD: Existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen ab 1. Januar 2010 steuerlich absetzbar
(PM) Hannover, 29.10.2009 - Hannover, im Oktober 2009: Mit steuerlichen Entlastungen in Milliardenhöhe wird das Bürgerentlastungsgesetz ab nächstem Jahr wohl bei vielen Haushalten für ein spürbar höheres Nettoeinkommen sorgen. AWD, einer der führenden Finanzdienstleister in Europa, rät dringend dazu, die neu entstandenen finanziellen Spielräume für die Optimierung der Altersvorsorge und des Versicherungsschutzes zu verwenden. Spezielle, umfangreiche Beratungsleistungen zum Bürgerentlastungsgesetz bietet AWD unter anderem für alle Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige schon heute an.

Verdienen Beiträge für existenzsichernde Vorsorgeaufwendungen besondere steuerrechtliche Berücksichtigung? Im Februar 2008 wurde diese Frage vom Bundesverfassungsgericht endgültig positiv beantwortet und der Gesetzgeber damit aufgefordert, die vorhandenen Abzugsmöglichkeiten im Einkommenssteuerrecht dementsprechend auszuweiten. Das so genannte Bürgerentlastungsgesetz, das zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt und nach Meinung von AWD bei den Bürgern für Entlastungen in einer Höhe von insgesamt rund 9,3 Millionen Euro sorgen kann, ist das Ergebnis der Reformen.

AWD zufolge sind die meisten Arbeitnehmer, Beamte sowie Selbständige Begünstigte des Bürgerentlastungsgesetzes. Diese Personengruppen können dank des neuen Gesetzes ab 2010 einen Teil ihrer Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Möglichkeiten, diese Beiträge einkommensteuerrechtlich geltend zu machen, bestanden zwar schon vor Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes – erst zum 1. Januar 2010 aber werden die noch bestehenden Höchstgrenzen von 1.500 Euro (2.400 für Selbständige) im Jahr aufgehoben. Zudem schafft das Bürgerentlastungsgesetz erstmals die Möglichkeit, Beiträge für die bei den Eltern mitversicherten Kinder von der Steuer abzusetzen und somit die Gesamtlast zusätzlich zu verringern.

Doch das Bürgerentlastungsgesetz bedeutet für viele Bürger noch weitere steuerrechtliche Vorteile: So können teilweise künftig neben den Beiträgen für die Kranken- und Pflegeversicherung auch sonstige wichtige Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, darunter zum Beispiel Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Risikolebensversicherung oder auch private Pflegezusatzversicherungen. Voraussetzung für die Absetzbarkeit der sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist allerdings, dass die gleichzeitig geltend gemachten Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung den jährlichen Betrag von 1.900 Euro (2.800 Euro bei Selbständigen) nicht überschreiten.

AWD rät ausdrücklich dazu, die durch das Bürgerentlastungsgesetz neu geschaffenen finanziellen Spielräume gezielt für die Optimierung der Altersvorsorge oder des Versicherungsschutzes zu verwenden. Die gerade bei Haushalten mit hohen Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherungen voraussichtlich erheblichen Einsparungen eröffnen dazu verschiedene Möglichkeiten, über die AWD im Rahmen einer persönlichen Beratung umfassend informiert. Auch im Bereich Geldanlage eröffnen sich in vielen Fällen neue profitable Perspektiven. Mit Ansparfonds beispielsweise lässt sich oft langfristig und bereits mit geringen monatlichen Beiträgen systematisch ein Vermögen aufbauen.

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