(PM) Zürich, 05.11.2009 - Der jährliche Schaden durch Falschberatung beläuft sich nach Schätzungen des Verbraucherschutzministeriums auf 25 bis 40 Milliarden Euro. Die Reaktion hierauf ist die Forderung von Aufsichtsbehörden, Politik und Verbraucherverbänden nach vollständiger Regulierung aller Märkte. Zwar gibt es derzeit noch Ausnahmeregelungen insbesondere zur EU-Finanzmarktrichtlinie MiFiD (Markets in Financial Instruments Directive), doch eine Studie zur Beratungsqualität des Bundesverbraucherschutzministeriums empfiehlt, diese Ausnahmeregelung für Investmentfonds zu streichen und auch den unregulierten Vertrieb geschlossener Fonds und von Edelmetallen unter staatliche Kontrolle zu stellen, indem diese unter die MiFiD-Regelung kommen und als Finanzinstrument eingestuft werden. Dann wäre auch in diesen Produktwelten ein Vertrieb nur noch mit einer Zulassung nach Paragraf 32 KWG möglich oder, indem der Finanzdienstleister mit einem Haftungsdach zusammen arbeitet.
„Die Frage ist dabei nicht, ob die Umsetzung europäischen Rechts in deutsches Recht tatsächlich erfolgt, sondern nur, wann. Das bloße Abwarten bis zur geplanten Gesetzesänderungen stellt für den Finanzdienstleister keine wirkliche Entscheidungsalternative dar“, meint Klaus-Peter Kirschbaum, Head of Private Wealth Management von ThomasLloyd aus Zürich/Schweiz. ThomasLloyd ist als globaler Finanzdienstleister in den Bereichen Investment Banking, Securities und Investment Management tätig. Zu den Kunden gehören Unternehmen, Finanzintermediäre, institutionelle Investoren sowie vermögende Privatkunden, denen das Finanzunternehmen weltweit eine Vielzahl von Anlageprodukten und Dienstleistungen bietet.
Erst Anfang des Jahres startete ThomasLloyd mit einem von ihm entwickelten Haftungsdachkonzept zeitgleich mit einer Vielzahl an Dienstleistungen sowie Produktzugängen. „Wir haben damit eine Neupositionierung bei Finanzintermediären vom spezialisierten Emissionshaus zum vollständig integrierten Anbieter von maßgeschneiderten Investmentlösungen vollzogen“, erklärt T.U. Michael Sieg, Chairman und CEO der ThomasLloyd Group. Immerhin konnten seit Anfang des Jahres rund 600 Finanzdienstleister für eine Zusammenarbeit gewonnen werden, die das gesamte Dienstleistungsangebot oder Teile dessen nutzen, so auch die rechtliche Sicherheit des Haftungsdaches als juristische Abwicklungsplattform. Die Nutzung der Dienstleistungen ist generell kostenfrei, ohne Umsatzvorgabe und wird leistungsbezogen honoriert. ThomasLloyd nimmt dabei keinen Einfluss auf die Produktauswahl. „Wir begründen den Erfolg damit, dass wir wissen, welchen Herausforderungen sich Finanzdienstleister derzeit stellen müssen und können genau hierfür die passenden Lösungen bieten“, erklärt Kirschbaum.
Dabei versteht sich ThomasLloyd mit dem von ihm entwickelten Haftungsdachkonzept und mit den im Bereich des Geschäftsfeldes Private Wealth Management angebotenen weiteren Leistungen als Rundumanbieter aller für eine qualifizierte Anlagevermittlung- /beratung notwendigen Module. Ziel ist es, die individuelle Wertschöpfungskette eines Finanzdienstleisters abzusichern, zu verlängern und zu optimieren, damit dieser sich auf seine eigentliche Kernkompetenz, den Verkauf und die Beratung konzentrieren kann. „Unsere Markterfahrungen zeigen, dass bei den meisten Finanzdienstleistern durchschnittlich 50% der Arbeitszeit für die Akquise, 40% für die Verwaltung und nur 10% der Arbeitszeit tatsächlich für den Verkauf und die Beratung aufgewendet werden. Ziel unseres Gesamtkonzeptes ist es, diese Allokation dahingehend zu optimieren, dass der Finanzdienstleister idealerweise wieder 100% seiner zur Verfügung stehenden Ressourcen auf den Verkauf und die Beratung konzentrieren kann, denn das schafft einen tatsächlichen Mehrwert“, erläutert Sieg. Hierzu kann der einzelne Berater das ganze Angebot nutzen, aber auch nur Teile daraus. Dieses reicht von „maßgeschneiderten“ Exklusivprodukten für größere Finanzdienstleister, bis zu „White-Label-Produkten“ und „Best-in-Class“-Lösungen. Finanzdienstleister, die mit ThomasLloyd zusammenarbeiten, sind dabei keinem wie auch immer gearteten Einfluss auf die Produktauswahl ausgesetzt. Sie haben die Möglichkeit, bestimmte, spezialisierte und nur bei ThomasLloyd erhältlich Anlagelösungen zu nutzen sowie im Rahmen der oben erwähnten „Best-in-Class“-Strategie auf ausgewählte Produkte von leistungsstarken Drittproduktpartnern zuzugreifen, die in den Marktsegmenten Abwicklung, Vermögen und Vorsorge und Absicherung bzw. den verschiedenen Bedarfsbereichen von Kunden, jeweils zu den führenden Anbietern zählen.