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Steuern: Für schwer Kranke ist nicht anerkannte Therapie absetzbar

(PM) Berlin, 11.01.2011 - Die Kosten für nicht anerkannte medizinische Therapien können von der Steuer abgesetzt werden, wenn die Behandlung für einen schwer Erkrankten die letzte Hoffnung darstellt. Nach am Dienstag vorab veröffentlichten Angaben der Verbraucherzeitschrift „Guter Rat“ (Februar-Ausgabe, Heft 2/2011) darf das Finanzamt einen entsprechenden Antrag in der Steuererklärung nicht zurückweisen. Die Kosten der Therapien seien für die Erkrankten außergewöhnliche Belastungen und somit steuerlich zu berücksichtigen, heißt es unter Berufung auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes. Einzige Voraussetzung für den Steuernachlass ist den Angaben zufolge, dass die Behandlung des sterbenskranken Patienten von einem Arzt vorgenommen wurde.
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Guter Rat – das unabhängige Verbrauchermagazin ist ein deutschsprachiges, monatlich erscheinendes Verbraucher-Magazin (online sowie Print). Die Zeitschrift wurde im November 1945 in der SBZ gegründet und erschien dann in der DDR bis 1990. ...
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