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Steueränderungen 2010: Steeb unterstützt Anwender bei den notwendigen Anpassungen von SAP-Installationen

Das sogenannte Mehrwertsteuerpaket 2010, welches die Umsetzung der EU-Umsatzsteuerrichtlinie 2008/8 einschließt, ist eine der umfangreichsten Gesetzesnovellierungen im Bereich der Umsatzsteuer.
(PM) Abstatt, 11.11.2009 - Das sogenannte Mehrwertsteuerpaket 2010, welches die Umsetzung der EU-Umsatzsteuerrichtlinie 2008/8 einschließt, ist eine der umfangreichsten Gesetzesnovellierungen im Bereich der Umsatzsteuer. Dies bringt auch Konsequenzen für IT-Verantwortliche mit sich. Der IT-Lösungsanbieter Steeb Anwendungssysteme GmbH hat heute ein Serviceangebot für SAP-Anwender vorgestellt, bei dem die von SAP bereitgestellten Softwareanpassungen bequem und kostengünstig implementiert werden.

Das Steuerrecht ist in permanenter Bewegung. Neben Änderungen an Tarifen oder Bemessungsgrundlagen kommen auch neue formale Anforderungen hinzu. So tritt beispielsweise zum 01.01.2010 die EU-Richtlinie 2008/8 auch für Unternehmen mit Sitz in Deutschland in Kraft. Sie enthält verschiedene Neuregelung zur Besteuerung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in der Europäischen Union. Davon sind nicht nur reine Dienstleistungsunternehmen betroffen, sondern auch produzierende oder handelnde Unternehmen. Denn auch Installationen von Maschinen, Schulungen oder Reparaturen können Dienstleistungen darstellen.

Diese werden künftig an Unternehmen mit Umsatzsteuer-Identnummer steuerfrei fakturiert, unterliegen jedoch im Land des leistungsempfangenden Unternehmens der Umsatzsteuerpflicht. Die Vorsteuer kann nach einem „Reverse Charge“ benannten Verfahren geltend gemacht werden. Es findet dadurch eine Verlagerung des Ortes der Besteuerung auf den Leistungsempfänger statt. Unternehmen mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen müssen hierfür künftig eine Zusammenfassende Meldung (ZM) abgeben.

Mit derart umfangreichen Gesetzesänderungen werden auch Anpassungen an der Unternehmenssoftware notwendig. Die Änderungen in einem SAP-System betreffen Einkaufs- und Verkaufsprozesse sowie das Finanzwesen. So ändern sich die Steuerfindung, Einstellungen im Bereich Steuern und das Meldewesen. SAP-Anwender erhalten die funktionalen Modifikationen im Rahmen der Wartung mittels Programmänderungen vom Anbieter kostenlos zur Verfügung gestellt. Doch auch die IT-Verantwortlichen und die Fachbereichsleiter sind in der Pflicht: sie müssen die unternehmensindividuellen Einstellungen anpassen, Tests durchführen und die Änderungen in das Produktivsystem überführen. „Die Zeit drängt, denn die Änderungen müssen spätestens Anfang 2010 im System umgesetzt sein“, erläutert Günter Helmle, Spezialist für Finanzwesen beim IT-Lösungsanbieter Steeb.

Um die SAP-Anwender bei diesen Arbeiten zu unterstützen, hat Steeb heute ein passendes Serviceangebot vorgestellt. Erfahrene Spezialisten des SAP-Anbieters führen dabei die zuvor telefonisch vereinbarten Anpassungen über eine Remote-Verbindung durch. „Diese Vorgehensweise sorgt dafür, dass die Umsetzung zeitnah und kostengünstig zum Festpreis erfolgen kann“, so Helmle.
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