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Personalberatung TreuenFels: Zeugnisse sind ein Auslaufmodell – mit Referenzen lässt sich hingegen punkten

(PM) Hamburg, 18.03.2013 - Wer bei einem Arbeitgeber ausscheidet, hat in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis. „Nach deutscher Rechtsprechung muss das Zeugnis wohlwollend formuliert sein – genau das ist aber das eigentliche Problem“, erläutert Doris Mailänder, Geschäftsführerin der Personalberatung TreuenFels (www.treuenfels.com). „Wenn nur noch positiv formuliert wird, die tatsächliche Beurteilung sich hinter standardisierten Floskeln verbirgt und das Zeugnis vor dem Arbeitsgericht verhandelt werden kann, ist es im Grunde wertlos.“ Circa 30.000 Verfahren werden jährlich vor deutschen Landesarbeitsgerichten rund um das Zeugnis ausgefochten. Stein des Anstoßes ist häufig die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung.

Der Wert solcher Arbeitszeugnisse wird von Personalverantwortlichen zunehmend in Frage gestellt: „Das Arbeitszeugnis ist ein Auslaufmodell, das als Beurteilungsinstrument bei der Personalauswahl völlig unzureichend ist“, so Doris Mailänder. Dagegen habe die Bedeutung von Referenzgesprächen und Empfehlungsschreiben deutlich zugenommen. „Zeugnisse lenken den Blick auf mögliche Schwächen, während Referenzen die Stärken des potenziellen Kandidaten hervorheben“, so die Personalberaterin weiter. Gespräche mit ehemaligen Vorgesetzten oder Geschäftspartnern sind laut Mailänder mittlerweile nicht nur bei Top-Führungspositionen üblich. Kunden erwarten von Personalberatungen wie TreuenFels, dass sie auch bei der Auswahl von Fachkräften diese Möglichkeit zur besseren Beurteilung des potenziellen Kandidaten nutzen: „Führungsqualitäten und strategische Stärken bei Top-Managern, Teamfähigkeit und Loyalität bei Fachkräften sind wichtige Punkte, die durch Referenzgespräche geklärt werden können.“

Um die eigene Bewerbung aufzuwerten, empfiehlt Mailänder, von vornherein ehemalige Vorgesetzte, Auftraggeber oder Geschäftspartner als Referenzgeber zu nennen oder den Bewerbungsunterlagen bis zu drei Referenzschreiben beizufügen. „Damit lässt sich sowohl in den Personalabteilungen von Unternehmen als auch bei Personalberatern richtig punkten“, so Mailänder. „Wer auch auf Nachfrage keine Referenzen angeben kann, braucht auf jeden Fall eine gute Begründung – da hilft auch ein makelloses Zeugnis nicht.“
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