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Pressemitteilung

Patienten leiden unter der Krise an den Finanzmärkten. Versicherung will Opfer nicht entschädigen

"Es ist egal, wie man lebenswertes Leben definiert, doch lebenswert ist mein Leben nicht mehr", sagt Johannes N. aus Lohmar, dessen Leben sich seit einer Hüft-Operation im Jahr 2007 vollkommen verändert hat.
(PM) Wallmerod/Westerwald, 07.07.2010 - ach weiteren misslungenen Operationen sitzt er heute im Rollstuhl, ist schwerst geschädigt und leidet dauerhaft unter Schmerzen. Obwohl ein positives Gutachten der Ärztekammer Köln vorliegt, das den Behandlungsfehler nachweist, verweigert der Versicherungsträger des Krankenhauses die Entschädigung.
Da der Versicherungsträger des Krankenhauses, der Ecclesia-Versicherungsdienst, Detmold, die Ansprüche des Geschädigten ablehnt, bleibt Johannes N. nur der Gang vor ein Gericht. Er wird von Rechtsanwältin Irem Jung vertreten. Die Fachanwältin für Medizinrecht im Anwaltsbüro Quirmbach und Partner ärgert sich: „Versicherungen sind eigentlich dazu da, im Schadensfall für das versicherte Risiko eine angemessene Entschädigung zu zahlen“, sagt sie, „Doch leider kommt es immer häufiger vor, dass Versicherungen unter dem Vorwand der Krise an den Finanzmärkten trotz klarer Sachlage die Regulierung des Schadens unangemessen in die Länge ziehen oder sogar verweigern. Geschädigte kommen sich wie Bittsteller vor, obwohl sie doch eigentlich nur Leistungen einfordern, die ihnen zustehen.“
Wird ein Behandlungsfehler vermutet, muss der Patient in der Regel nachweisen, dass dem Arzt der Fehler unterlaufen ist, der zu dem Schaden geführt hat. Im Fall von Johannes N. bestätigen inzwischen zwei Gutachten den groben Behandlungsfehler.
Johannes N. ist nicht das einzige Opfer. Weitere Geschädigte, die im Jahre 2007 im gleichen Krankenhaus operiert wurden, haben ihre Ansprüche angemeldet. „Wir vertreten einen weiteren Mandanten, der ebenfalls den Vorwurf einer fehlerhaften Hüftprothesenoperation gegen das Krankenhaus erhebt. Auch in diesem Fall lehnte der Versicherer eine angemessene Regulierung des Schadens ab“, so Rechtsanwältin Jung.
Sowohl das Krankenhaus als auch der Versicherer weisen den Vorwurf eines Behandlungsfehlers zurück, obwohl auch das zweite, vom Gericht in Auftrag gegebene Gutachten den Behandlungsfehler eindeutig bestätigt.
„Dabei ist der eigentliche Skandal nicht der Fehler des Arztes, sondern die Art und Weise, wie Krankenhaus und Versicherung mit diesem Fall umgehen. Nach wie vor ist es unser Ziel, eine schnelle außergerichtliche Lösung für unsere Mandanten zu finden. Nicht zuletzt deshalb, um ihnen die Risiken und Strapazen, die mit einem Prozess verbunden sind, zu ersparen. Dieses Ziel verfolgen wir jedoch nicht mehr um jeden Preis. Das veränderte Regulierungsverhalten einiger Haftpflichtversicherer, deren Verzögerungstaktik und Verweigerungshaltung, erfordert ein konsequentes Vorgehen. Sobald eine Versicherung zu erkennen gibt, dass sie nicht im Geringsten daran denkt, angemessen zu regulieren, ist die schnelle Klage die einzig adäquate Reaktion“, sagt Rechtsanwältin Jung, die die Klage vor dem Landgericht Köln eingereicht hat.
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Das Anwaltsbüro Quirmbach und Partner, gegründet 1983 von Martin Quirmbach in Wallmerod/Westerwald und auf mittlerweile 30 Mitarbeiter angewachsen, ist spezialisiert auf Arzthaftungsrecht und Personenschadenregulierung. Die acht ...
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