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MLP AG: „Riester auch für Mallorca-Rentner“

MLP AG informiert über ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(PM) Wiesloch, 24.09.2009 - Wiesloch, im September 2009: Die Luxemburger Richter sehen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern durch die Riester-Bestimmungen verletzt und zwingen die Bundesrepublik zu Lockerungen. Durch die größere Flexibilität gewinnt die Riester-Rente nach Meinung der MLP AG nochmals an Attraktivität.

Nach bisherigem Recht, so die MLP AG, mussten diese Gruppen auf die staatliche Förderung in der Ansparphase verzichten bzw. sie im Rentenalter zurückzahlen. Dem schiebt das heutige Urteil nach Meinung der MLP AG einen Riegel vor. „Riester-Sparen wird durch die gelockerten Bestimmungen nochmals attraktiver“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei der MLP AG. Weil die bisherigen Bestimmungen zur Riester-Rente einzelne Personengruppen diskriminieren, so der Europäische Gerichthof (EuGH) in seinem aktuellen Urteil, muss die Bundesregierung nachbessern. Betroffen sind laut MLP AG in erster Linie Grenzgänger, Wanderarbeiter und rund 186.000 deutsche Rentner mit Hauptwohnsitz im Ausland – aber auch alle Vorsorge-Sparer, die ihren Lebensabend nicht zwingend in Deutschland verbringen möchten.

Wer als Grenzgänger bisher in Deutschland arbeitete und seine Sozialversicherungsbeiträge zahlte, aber im Ausland wohnte und wegen eines Doppelbesteuerungsabkommens nur dort Einkommensteuer zahlte, war von der staatlichen Riester-Förderung ausgeschlossen. Dies ändert sich nach dem Inkrafttreten des EuGH-Urteils und der Umsetzung in ein Gesetz für rund 67.000 Erwerbstätige, betont die MLP AG.

Nach Einschätzung der MLP AG könnten deutsche Rentner, die ihren Lebensabend im Ausland verbringen, in weit größerer Zahl vom Urteilsspruch profitieren. Denn die staatliche Riester-Förderung ist auch dann nicht mehr zurückzuzahlen, wenn der Empfänger nach Verlassen des Landes keine weiteren Steuern in Deutschland entrichtet. Begünstigt werden davon auch Wanderarbeiter, die nach dem Erwerbsleben in ihre Heimatstaaten zurückkehren.

Noch viel weitreichender erscheint das Urteil mit Blick auf alle heutigen Erwerbstätigen, so die Erwartung der MLP AG. Diese erhalten durch den Richterspruch einen wesentlich größeren Spielraum bei der Planung ihrer privaten Altersvorsorge: „Wer sich heute für Riester interessiert, muss nach dem EuGH-Urteil nicht mehr überlegen, wo er im Alter leben will“, so Michelsen von der MLP AG. Zunächst muss die Bundesregierung das Urteil jedoch in nationales Recht umsetzen.
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