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Pressemitteilung

Leitfaden für die Exporteure nach Russland und weitere GUS-Staate.

Lieferverträge, Kaufverträge, Waren-Zertifizierung für Produkte, die nach Russland zu exportieren sind.
(PM) Lorsch, 31.05.2010 - Die Bedeutung und die Wichtigkeit eines individuell ausgearbeiteten Kaufvertrages sind nicht zu unterschätzen. Die verhandlungsfähigen Muster-Kaufverträge oder Vorlage-Lieferverträge sollen individuell durchdacht und Produktbezogen gestaltet werden.

Hat der Lieferant keinen Muster-Liefervertrag vorgelegt, so wird der Vertrag von dem russischen Geschäftspartner entworfen und zum Gegenstand der Verhandlung gemacht.

In der Regel werden die Lieferverträge, Montageverträge, Projektierungsverträge von erfahrenen russischen Wirtschaftsjuristen gestaltet und verhandelt. Nicht jeder Exporteur kann in solchen Verträgen-Vorlagen sofort seine evtl. späteren Nachteile und finanziellen Risiken erkennen.

Nadja Enns, Geschäftsführerin Fa. Alfa-Expert, Wirtschaftsjuristin russisches Rechts, Spezialist für Exportberatung und Zertifizierung der Waren für Russland, empfehlt Exporteuren, folgende wichtigen praktischen Tipps bei den Kaufverträgen zu beachten:

1. Die Lieferverträge/ Kaufverträge sind mit den russischen Vertragspartnern nur schriftlich abzuschließen. Es gelten keine mündliche Vereinbarungen oder Abmachungen.

2. Die Vertragsparteien und unterschriftsberechtigten Personen.
Es ist zu klären, ob die Person, die den Vertrag unterschreibt zu einer unterschriftsberechtigten Person gehört. Das einheitliche Steuerregister in Russland wird von den russischen Steuerbehörden für alle juristischen Personen geführt und beinhaltet u.a. auch die Informationen über die berechtigten Personen, die das Unternehmen vertreten dürfen.

3. Die Vertragsinhalte.
Den Inhalt eines Liefervertrages für die Warenlieferung nach Russland oder weitere GUS-Länder sind sehr sorgfältig auszuformulieren. Der Vertragsgegenstand ist sehr klar und deutlich zu definieren.

Sehr oft wird im Liefervertrag eine Montageleistung vereinbart, ohne diese Montage vertraglich detailliert zu regeln. Dies führt zu vielen Missverständnissen bei der Zollabfertigung, Zahlung von russischen Einfuhrsteuern, unnötiger Zahlung von Ertragssteuern in Russland sowie zu der Willkür seitens Vertragspartners bei den Montagearbeiten und Abnahme des Produktes, der Anlagen in Russland
.
• Der Vertrag ist gut zu strukturieren, alle wichtigsten Vertragskomponente sorgfältig und klar zu definieren:
• Gesamtwert des Vertrages zu nennen sowie die Aufklärung, wie ist der Vertragspreis zu verstehen;
• die russischen Anforderungen an die Markierung und Verpackung nicht vergessen;
• die russischen Anforderungen an die Liefer- oder Transportdokumentation anzugeben: welche Dokumente und Konformitäts-Zertifikate hat der Lieferant jedem Transportmittel beizulegen (GOST-R Zertifikat, RTN-Zulassung, Brandschutz-Zertifikat, Konformitätszertifikat TR, Technische Reglements, Hygienebescheinigung/Hygienezertifikat, Nichterforderlichkeitsbescheinigung oder andere für die Verzollung in Russland erforderlichen Zertifikate);
• die Lieferbedingungen zu nennen;
• detaillierte Beschreibung des Lieferverfahrens anzugeben;
• detaillierte und klare Zahlungsbedingungen, hier sind die geltenden Devisen-rechtlichen Vorschriften zu beachten;
• Warenübergabe an den russischen Käufer zu regeln;
• Lieferung, Verzollung und Übergabe der technischen Dokumentation zu regeln;
• Lieferung von Ersatz- und Verschleißteile nach Russland zu regeln;
• Die Haftung der Vertragsparteien vertraglich zu regeln;
• Rechtswahl zu treffen;
• Vereinbarungen des Schiedsgerichtes und Gerichtsstandes zu treffen;
• sonstige Vereinbarungen zu treffen;
• die juristischen Adressen und Bankverbindungen der Vertragsparteien anzugeben

Die zu verzollenden in Russland Ware oder Ausrüstungskomponente ist in einem Anhang zum Kaufvertrag aufzulisten. Die aufgelistete in dem Anhang Ware soll mit der zu liefernden Ware identisch sein. In der Regel wird die Warenauflistung als Technische Lieferspezifikation bezeichnet.

Hier sind die Einfuhrbestimmungen Russlands bzw. GUS-Land zu beachten.

Alle wichtigen Angelegenheiten des Vertrages kann man in entsprechenden Anhängen detaillierter regeln.
So ist z.B. der Terminplan oder Kalenderplan für die Projektabwicklung in Russland festzulegen, die Bankgarantien-Texte präzise anzugeben, die genauen Verpflichtungen der Vertragsparteien zu definieren, die Erledigung von Montage-, Inbetriebnahme-Arbeiten in Russland oder weiterem GUS-Land, sowie die Kostenfragen genau zu regeln.

Ihre Fragen zum Thema: Warenlieferung nach Russland, Lieferverträge, Projektabwicklung, Übersetzungen deutsch-russisch, Produkt-Zertifizierung GOST-R, RTN-Zulassung, Brandschutzzertifikate, Hygienezertifikate beantwortet Alfa-Expert - Spezialist für Warenzertifizierung und Exportconsulting
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