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Pressemitteilung

Handwerksmesse in München: Zur Messenachbereitung gehört auch die Bonitätsprüfung der neuen Kontakte

Auf der bis zum 22.03.2011 in München stattfindenden internationalen Handwerksmesse buhlen die Aussteller um über 150.000 interessierte Besucher. Dort geschlossene Kontakte müssen auf ihre wirtschaftlich Lukrativität sorgfältig überprüft werden.
(PM) Frankfurt am Main, 17.03.2011 - Wie jedes Jahr im Frühling buhlen die Handwerker auf der internationalen Handwerksmesse in München vom 16.03. bis 22.03.2011 um die Aufmerksamkeit von über 150.000 Besuchern. Es wird die gesamt Palette des handwerklichen Leistungsspektrums angeboten. Es werden Kontakte geknüpft und Projekte besprochen. Vom Hausbau über das Energiesparen bis hin zum Schmuckdesign werden Fragen mit vielen Interessierten besprochen. Die Aussteller haben in die Vorbereitung und Durchführung der Messe viel Zeit und Geld investiert. Nur wenn wirtschaftlich lukrative Kontakte geknüpft werden können, die sich in Aufträgen oder Kooperationen niederschlagen, hat sich der Aufwand gelohnt. Denn das einzige Ziel der Aussteller auf der Messe ist der Mehrwert, der sich aus der Präsentation ergibt, wobei Mehrwert regelmäßig im Sinne von Mehrumsatz gemeint wird.

Einen Umsatz nehmen die Handwerker nur von der Messe mit, wenn die richtigen Kontakte eingegangen werden. Kontakte, die nicht leistungs- und zahlungsfähig sind, spielen zwangsläufig die Kosten nicht wieder ein. Deshalb ist bereits bei den ersten Kontakten mit Interessierten auf die Werthaltigkeit dieser künftigen Geschäftsverbindung zu achten. Natürlich helfen dabei die Angaben von der Visitenkarte, um erste Überprüfungen vorzunehmen. Wer ist der Geschäftspartner und in welcher Rechtsform tritt er auf? Rechtsformen können Einzelunternehmen, Personengesellschaften wie die KG (Kommanditgesellschaft) oder Kapitalgesellschaften wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) sein. Schon die Rechtsform zeigt, wer später Vertragspartner sein wird und wer über Auskunfteien (Wirtschaftsauskünfte) und andere Informationsdienste überprüft werden sollte.

Natürlich hängt der Aufwand der Überprüfung vom zu erwartenden Umsatzvolumen ab. Geschäftspartner für Großaufträge sollten auf jeden Fall bereits im Anfangsstadium auf deren Zahlungsfähigkeit überprüft werden. Das gestaltet sich bei Kapitalgesellschaften [UG (haftungsbeschränkt), GmbH, GmbH & Co. KG, AG etc.] leichter als bei Personengesellschaften (KG, oHG usw.), da diese Ihre Geschäftszahlen in öffentlichen Registern publizieren müssen (Publikationspflicht). Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind hingegen nicht publikationspflichtig und sollten daher mit Hilfe einer bewährten Auskunftei oder einem erfahrenen Wirtschaftsanwalt durchleuchtet werden. Die Kosten hierfür lassen sich oft pauschal vereinbaren, so daß das Kostenrisiko überschaubar bleibt.

Mit den Wirtschaftsauskünften erhält man in der Regel ausreichende Informationen zu: Kontaktdaten (besonders wichtig: zustellungsfähige Anschrift), Rechtsform, Firmendaten (Historie), Eintragungen in Handelsregister, Geschäftsführer, Gesellschafter, Zweck der Gesellschaft (Branche), Finanzlage, Bankverbindungen, Immobilien und ggf. Unternehmens-Kennzahlen. Vor diesem Informationshintergrund lassen Geschäftsanbahnungen in Folge des Messeauftritts seriös planen und durchführen, so daß Zahlungsausfälle möglichst vermieden werden können, wenn die Auftragsabwicklung erfolgreich verlief. Schalten Sie bereits beim Beginn Ihrer Geschäftsbeziehung einen erfahrenen Wirtschafts- und Inkassoanwalt mit Kenntnissen im Handwerksrecht ein, der Handwerker vor dem Risiko ungewollter Zahlungsausfälle bewahrt.
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