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Gläubigerschutzvereinigung: Neue Insolvenz- und Sanierungskultur ist möglich

Mehr als 300 Experten kamen in Bonn zusammen, um auf dem 3. GSV-Bundeskongress den Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) zu diskutieren.
(PM) Bonn, 16.03.2011 - Die Weichen sind auf eine aktive Beteiligung von Gläubigern in Insolvenzverfahren gestellt. Denn der Gesetzentwurf zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) wird Gläubigern und Gesellschaftern größere Chancen für einen fairen Ausgleich eröffnen. Dies ist das Kernergebnis des 3. Bundeskongresses der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV). Mehr als 300 Teilnehmer und 16 renommierte Referenten, darunter BMJ-Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann, hatten sich am 10. März unter dem Themendach „Ein Bündnis – Ein Ziel. Starke Gläubiger im Insolvenzverfahren“ in Bonn versammelt. Der Kongress bildete einen Querschnitt aller relevanten politischen und gesellschaftlichen Gruppen ab und behielt den gesamten Tag über eines fest im Blick: das gemeinsame Streben nach dem bestmöglichen Insolvenz- und Sanierungsrecht.

In ihrem Eröffnungsvortrag begründete die Staatssekretärin, durch welche Neubestimmungen das ESUG ein „planbareres und effizienteres Verfahren als bisher“ ermöglichen werde. Sie dankte der Gläubigerschutzvereinigung ausdrücklich für das Einbringen zahlreicher Regelungsvorschläge. Diese sowie weitere Anregungen qualifizierter Fachkreise seien im Bundesministerium der Justiz geprüft und wann immer sinnvoll in den Entwurf vom 23. Februar eingearbeitet worden. „Auf der Dauerbaustelle Insolvenzrecht haben wir nun einen praxistauglichen Entwurf“, so die Überzeugung von Dr. Grundmann.

In weiteren exzellenten Referaten erfuhren die in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland versammelten Verwalter, Sanierer, Richter und Wissenschaftler, wie „Retten statt Ruinieren“ von der Ausnahme zur Regeln werden kann: Unternehmen haben die Chance, sich durch Insolvenz zu sanieren, wenn sie frühzeitig und gut vorbereitet in das Verfahren eintreten – und die Gläubiger aktiv und konstruktiv an dem Rettungsprozess teilhaben lassen. Letzteres erleichtert zukünftig der (vorläufige) Gläubigerausschuss, der sich – auch mit Hilfe der Gläubigerschutzvereinigung – unmittelbar bei Insolvenzmeldung konstituiert. Bei Einstimmigkeit kann der Ausschuss z.B. den Insolvenzverwalter bestimmen oder die Eigenverwaltung festlegen, und zwar mit einer für das Gericht bindenden Wirkung.

Der Kongress wurde von dem Geist getragen, dass eine Bündelung der Gläubigerinteressen bisher im Insolvenzverfahren gefehlt hat. Mit großem Interesse verfolgte das Auditorium die Vorstellung der Mannschaft des GSV, die sich zur Aufgabe gestellt hat, die Gläubigerinteressen in allen Insolvenzverfahren zu bündeln und zu vertreten.
Zum Abschluss der Veranstaltung zog GSV-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Hans Haarmeyer ein überaus positives Fazit und kündigte bereits den 4. GSV-Bundeskongress 2012 am selben Ort an. „Unsere Erwartung, dass das gemeinschaftliche Zusammenwirken und ein Bündnis aller Parteien zu einer zukunftsfähigen Lösung führen werden, wurde nicht enttäuscht. Die Gläubigerschutzvereinigung bietet sich als Partner und als Dialogforum für mittelständische Unternehmen und institutionelle Gläubiger sowie Sanierer, Insolvenzverwalter, Richter, Verbände, Sozialversicherungsträger, Ministerien und Vertreter aus Politik und Wirtschaft über diesen Tag hinaus an. Nun bedarf es einer gemeinsamen Anstrengung, um aus dem guten Vorhaben eine große Reform zu machen und mit der institutionalisierten Gläubigerbeteiligung volkswirtschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Schaden in Deutschland zu minimieren.“
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�BER GLÄUBIGERSCHUTZVEREINIGUNG DEUTSCHLAND E. V. (GSV)

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V. (GSV) wurde von einem breiten Bündnis institutioneller Gläubiger, Unternehmen und Wissenschaftlern initiiert. Ziel ist eine bundesweite Interessenvertretung der Gläubiger in Krise ...
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