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GPS-Ortung und GPS-Überwachung der Mitarbeiter - was ist erlaubt?

GPS-Überwachung von Außendienstmitarbeitern: Durch eine Überwachung per GPS, kann der Arbeitgeber zu jeder Zeit herausfinden, wo ein Mitarbeiter sich befindet. Weiterführend können per GPS Bewegungsprofile erstellt werden, um Fahrzeuge zu überwachen.
(PM) Aachen, 20.12.2016 - Nicht immer hat eine GPS-Ortung oder Überwachung gleich ein Misstrauen als Hintergrund, denn Bewegungsprofile können dazu dienen, die Logistik und das Zeitmanagement zu optimieren. Allerdings sollte die Überwachung in diesem Fall, im Arbeitsvertrag oder anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen geregelt werden.

Der Global Positioning Service, kurz GPS, bietet Unternehmen und Privatleuten bekanntlich viele Vorteile. Sei es zur Orientierung oder zur Navigation im Straßenverkehr. Auf der anderen Seite eröffnet GPS Detektiven und Unternehmern vielfältige Überwachungsmethoden, bei denen kleine mobile Peilsender in den Fahrzeugen verbaut werden. "Bei der GPS-Ortung werden personenbezogene Daten erhoben, die durch das Bundesdatenschutzgesetz als besonders schützenswert und sensibel eingestuft werden. Eine GPS-Überwachung von Fahrzeugen, ohne schriftliche Einverständnis der betroffenen Personen, ist in Deutschland nicht zulässig. Außerdem muss bei größeren Firmen der Betriebsrat miteinbezogen werden." - so Helga von der Stein-Erkelenz, Dienstleiterin der Detektei AC.

Neben der Klärung von Misstrauensfragen, kann die GPS-Überwachung praktische Lösungen in der Logistik bieten, zum Beispiel bei der Routenplanung. Durch die Optimierung der Routen, kann ein Unternehmen viel Zeit einsparen und mehr Aufträge abwickeln. Sofern vertraglich mit den Mitarbeitern geregelt, hat der Arbeitgeber zu jeder Zeit eine Übersicht über den Arbeitsfortschritt und kann bei Ereignissen eingreifen. Die Installation der GPS-Tracker und Peilsender zur Optimierung, sollten am besten durch Fachleute, wie Detektive, durchgeführt werden. Sofern es seitens der Angestellten keine schriftlichen Vereinbarung und ausdrückliche Erlaubnis zu einer GPS-Ortung und Überwachung gibt, sollte diese mit Hilfe eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht unbedingt nachgeholt werden.
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