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Pressemitteilung

Förderung für Solarstrom-Speicher startet sicher am 1. Mai

Nach langem hin und her werden Solarspeicher nun doch von der Bundesregierung gefördert. Pünktlich zum 1. Mai 2013 wird die Speicherförderung eingeführt und soll besonders Privatleuten den Eigenverbrauch von Solarstrom vereinfachen.
(PM) Berlin, 23.04.2013 - Die Finanzierung der Speicherförderung ist gesichert, bestätigte das Bundesumweltministerium. Damit startet das Förderprogramm ab dem 1. Mai, das über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt wird. Fest steht, dass die Regierung den Kauf eines Solarstrom-Speichers mit bis zu 660 Euro pro Kilowatt Leistung unterstützt. Die Finanzspritze wird Ihnen jedoch nur gewährt, wenn die eigene Photovoltaikanlage erst 2013 ans Netz gegangen ist. Ferner existiert eine weitere Einschränkung: Um eine Überlastung der Stromnetze zu vermeiden, muss man die Leistung - der mit dem Batteriespeicher kombinierten Anlage - auf dauerhaft 60 Prozent drosseln. Das entlastet auch die Einspeisevergütung.

Der Bedarf an Solarstrom-Speichern steigt

Eine Umfrage des Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) ergab, dass ein Drittel der Anlagenbesitzer eine Speichernachrüstung in Betracht ziehen. Doch bisher war ihnen die Kosten für Batteriespeicher zu hoch. Diese Lücke schließt nun die KfW-Förderung. Allerdings profitieren alle von der Installation der Batteriespeicher. Dadurch werden Produktionsspitzen während der Mittagszeit vermieden, was letztlich das öffentliche Stromnetz stabilisiert. Und das um bis zu 40 Prozent – wie Forscher vom Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) erst kürzlich ausrechneten. „Aber die Investition zahlt sich auch für die Anlagenbetreiber direkt aus,“ sagt Dominik Modrach, Geschäftsführer der Ever Energy Group. „Sie erhalten nicht nur den Zuschuss und die Einspeisevergütung, sondern können auch bis zu zwei Drittel an den bisherigen Stromkosten einsparen.“ Für viele der Kunden sei dies das wichtigste Argument. Nur noch 19 Cent pro kWh zahlen (www.everenergy.de/die-19-cent-aktion/).

Antragsfrist für Batteriespeicher

Wichtig ist, die fristgerechte Beantragung der Speicherförderung bei der KfW. Wenn man eine Neuinstallation plant, dann sollte man den Antrag bereits vor dem Aufbau bei der Hausbank stellen. Wer nachrüstet, kann den Antrag nur für Photovoltaikanlagen stellen, die frühestens am 1. Januar 2013 - aber mindestens sechs Monate vor dem Solarstrom-Speicher ans Netz gingen.

Warum sich ein Photovoltaik-Speicher rechnet

Der Eigenverbrauch lohnt sich im Hinblick stetig sinkender Einspeisevergütung. Ohne Solarstrom-Speicher können Anlagenbetreiber bis zu 30 Prozent der selber erzeugten Energie nutzen. Mit dem Akku erhöht sich der Eigenverbrauch auf zwei Drittel. Dementsprechend sinkt der Energiebedarf, den man aus dem Netz bezieht. Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) hat dazu eine Beispielrechnung veröffentlicht. Die Forscher gingen von einer fünf Kilowatt-Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 5,4 Kilowattstunden aus. Der jährliche Energieverbrauch belief sich auf 5.000 Kilowattstunden. Durch die Solarstromspeicherung konnte der Eigenverbrauch fast verdoppelt und der Strombedarf um fast ein Viertel reduziert werden.

Hilfe bei der Förderung für Solarstrom-Speicher

Wenn Fragen zur neu startenden Speicherförderung bestehen, dann kann man ein kostenloses Beratungsgespräch mit Experten der Berliner Ever Energy Group vereinbaren. Durch jahrelange Expertise kennen die Berater die Hürden bei der KfW-Förderung genau und wissen wie man diese umgeht. Weitere Informationen finden sich unter www.everenergy.de/blog/solarspeicher-foerderung-2013/
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Herr Dominik Modrach
Johannes-Niemeyer-Weg 4
14109 Berlin
+49-30-70 71 80 80
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