Vor der Einrichtung unbedingt Nebenwirkungen prüfen
(PM) Bensheim, 15.02.2012 - Die Politik erwartet, dass demnächst rund 40.000 Arbeitnehmer pro Jahr die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen. Derzeit ist die Akzeptanz bei Unternehmen und Arbeitnehmern noch sehr verhalten. Viele wollen den vermeintlich bürokratischen Aufwand vermeiden.
Michael Ries, Geschäftsführer der Ries Corporate Solutions GmbH (RCS), Spezialist für Altersteilzeit, Zeitwertkonten und Familienpflegezeit aus Bensheim: „Das Gesetz weist hohe Flexibilität auf. Viele verschiedene Möglichkeiten werden mit dem Gesetz abgedeckt. Diese Flexibilität heißt aber auch, dass man vor Einführung der Pflegezeit sich im Unternehmen verschiedene Modelle anschauen sollte. Wichtig ist zum Beispiel die Vergütungsstrukturen im Unternehmen zu überprüfen. Viele zusätzliche Vergütungsbestandteile hängen von der Arbeitszeit oder dem Gehalt ab. Es wird dabei immer davon ausgegangen, dass beides proportional zusammenhängt. Der Essenszuschuss, der Dienstwagen oder auch Altersteilzeit und Krankenbeihilfe sind aber oft unabhängig vom Gehalt. Die Förderungs- und Rückzahlungsregeln der Familienpflegezeit entkoppeln aber gerade diesen Zusammenhang. Daher sollten sich Arbeitgeber im Vorfeld (rechtlich) beraten lassen.“
Arbeitgeber können sich die Entgeltaufstockung für die pflegenden Mitarbeiter vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) vorfinanzieren lassen (das geht auch noch in der Nachpflegephase). Eine Voraussetzung dafür ist, dass der Mitarbeiter über eine zertifizierte Versicherung gegen Tod und Berufsunfähigkeit abgesichert ist. Ries empfiehlt, die Versicherung sollte auch eine längere Arbeitsunfähigkeit abdecken. Zur Zeit bietet nur die Pflegezeit-Schutz+ Versicherung diese zusätzliche Option.