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Der Freie Berater: Aussteigen aus der Lebensversicherung – aber wie?

Aufklärungszeitschrift Der Freie Berater informiert über die traurige Realität der Kapitallebensversicherung
(PM) Seligenstadt, 16.07.2010 - Aufklärungszeitschrift Der Freie Berater informiert über die traurige Realität der Kapitallebensversicherung

Seligenstadt – Juli 2010: Der Ankauf von bestehenden Lebensversicherungsverträgen ist mittlerweile ein etabliertes Geschäft. Der Freie Berater will an dieser Stelle zunächst analysieren, ob und wann der Verbraucher von den Ankaufsmodellen profitiert. In einer Fortsetzung werden Der Freie Berater und die CARPEDIEM GmbH über die verschiedenen Produktkonzepte auf dem deutschen Markt informieren.

Für die Redaktion der Finanzfachzeitschrift Der Freie Berater ist klar: Es dürfte sich längst herumgesprochen haben, dass Lebensversicherungen Verträge sind, die praktisch nur den Versicherungsgesellschaften, den Vertretern und dem Staat etwas nützen. Nicht ohne Grund darf die Kapitallebensversicherung – sogar durch den Bundesgerichtshof bestätigt – als „legaler Betrug“ bezeichnet werden. Das alleine sagt Der Freie Berater zufolge eigentlich schon alles aus.

Auf der anderen Seite freuen sich die Versicherungsgesellschaften immer noch über die bundesweit über 90 Millionen Policen in ihrem Bestand, wie Der Freie Berater informiert. Damit hat jeder Deutsche statistisch gesehen mehr als eine Police in der Schublade, wie Der Freie Berater berechnet. Ein Zustand, den es laut Der Freie Berater zu verändern gilt. Zum Einen hat die Branche in ihren besten Zeiten mit Renditen von 7 Prozent und mehr geworben – erbringt aber aktuell nur um die 4 Prozent jährlich –, zum Anderen würden auch die versprochenen Renditen den Verbraucher nicht zu seinem Ziel führen, wie die Zeitschrift Der Freie Berater aufzeigt.

Ihren schlechten Ruf hat sich die Lebensversicherung nach Erfahrung von Der Freie Berater weniger dadurch erworben, dass sie nach Abzug von Inflation und Steuern keinen Nutzen bringt, sondern vielmehr dadurch, dass sich die Anbieter bei Vertragskündigungen durch Versicherungsnehmer mehr als zu rechtfertigende Summen einverleiben – und den Kunden nur geringfügige „Rückkaufswerte“ verbleiben. Diese Summe lässt sich aus den so genannten Rückkaufswerttabellen ablesen, welche die Redakteure von Der Freie Berater eingehend studiert haben. Der Kunde betrachtet diese „Tabelle des Grauens“ allerdings immer erst dann, wenn er kündigen will, typischerweise weil er kurzfristig für Liquidität sorgen muss. Doch Der Freie Berater warnt: Oft ist es dann bereits zu spät, um hohe Verluste zu vermeiden. Das muss nicht so sein – zumindest, wenn man seine Rechte kennt, so die Erfahrung von Der Freie Berater.

Da der Rückkaufswert bei vorzeitiger Vertragskündigung in der Regel sehr viel niedriger ist als die Summe der eingezahlten Beiträge, entstand bei den Ankaufgesellschaften das erste Geschäftsmodell: Den Vertrag vom Kunden kaufen (übernehmen und fortführen) und ihm einen Kaufpreis anbieten, der um etwa 10 bis 15 Prozent über dem Rückkaufswert liegt. Die Idee der Anbieter: Den Vertrag eigenständig fortführen und auf einen Schlussgewinn innerhalb dieser Verträge spekulieren, der dann – bezogen auf den Kaufpreis zuzüglich weiterer Beitragszahlung – den Gewinn ermöglichen soll.

Das Problem dieses Geschäftsfeldes war und ist, dass die Ankäufer nicht alle Policen aufkaufen, so die Erfahrung der Redaktion von Der Freie Berater. Die Assekuranzen führen Listen darüber, von welchen Versicherungsgesellschaften sie die Verträge ankaufen beziehungsweise von welchen nicht. Dies entscheidet sich nach Informationen von Der Freie Berater danach, bei welchen Gesellschaften man von guten Bonitäten mit ausreichenden Gewinnaussichten ausgehen kann bzw. welche von dritten Analystenhäusern positiv bewertet werden.

Die Kaufangebote der Lebensversicherungsankäufer lagen in aller Regel um 10 bis 15 Prozent über denen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften (Rückkaufswerte), wie Der Freie Berater bereits berichtet hat. Damit hatten die Kunden die Möglichkeit, den Vertrag zu besseren Konditionen zu verkaufen, anstatt zu kündigen. Ihnen konnte egal sein, was der Aufkäufer mit dem Vertrag macht, denn sie hatten ihren „Nutzen“ durch einen über dem Rückkaufswert liegenden Kaufpreis erzielt.

Nach Meinung von Der Freie Berater muss allerdings festgehalten werden, dass dies oft nur einen geringen Unterschied ausmacht. Da nämlich der Rückkaufswert in den allermeisten Fällen dermaßen niedrig und unterhalb der tatsächlich geleisteten Einzahlungen ist, ändert aus Sicht von Der Freie Berater auch ein Aufschlag von 10 bis 15 Prozent nicht viel daran, dass der Verbraucher immer noch unzumutbare Verluste erleidet.
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Herr Michael Sielmon
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