Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. warnt Opfer des Grauen Kapitalmarktes aus aktuellem Anlass weiterhin vor teuren und unqualifizierten Beratungsangeboten.
(PM) Erfurt, 26.02.2012 - Seit Jahren beraten die Verbraucherzentralen unter dem Label des Verbraucherschutzes zu vielen Problemfeldern. In letzter Zeit war zu beobachten, dass die Beratungsfelder auf den Bereich der offenbar lukrativen Beratungen zum Grauen Kapitalmarkt und anderen Kapitalanlagefällen ausgeweitet wurden und dabei auch individuelle Rechtsberatungen angeboten werden. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern wurden solche Rechtsberatungen eines Beraters der Verbraucherzentrale Thüringen für Opfer des Phoenix-Geldanlageskandals überprüft. Mit erschreckendem Ergebnis. Der Verbraucherzentrale wurde seitens der Beratenen ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unqualifiziert und inhaltlich falsch seien die Beratungen. Das Landgericht Erfurt bestätigte nun, dass die öffentlich Kritik an der Verbraucherzentrale Thüringen in dem konkreten Fall im Lichte der Meinungsfreiheit gerechtfertigt war.
Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zu Pauschalpreisen anwaltliche Beratungen und Rechtsberatungen durch Nichtjuristen an. Im Kapitalanlageskandal Phoenix wurde seitens des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. festgestellt, dass ein konkreter Berater der Verbraucherzentrale dabei unqualifiziert berät und stattdessen Wettbewerber herabwürdigte. Der Berater war auch kein ausgebildeter Volljurist und seine Ratschläge führten nach Auffassung des DVS bei den Verbrauchern, die den Ratschlägen folgten, zu einem weiteren Schaden. Nach Auswertung der Gesprächsprotokolle empfahl der DVS geschädigten Anlegern, sich nicht von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, sondern lieber zu einem qualifizierten Rechtsanwalt zu gehen. Die Beratungsleistung bewerteten sie wegen der mangelhaften Beratungsqualität mit „nicht empfehlenswert“. Gegen diese Einschätzungen war die Verbraucherzentrale Thüringen vor das Landgericht Erfurt gezogen – ohne Erfolg. Mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 10 O 474/11 darf der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. nun u. a. behaupten, dass der Berater der Verbraucherzentrale Thüringen mangelhaft qualifiziert ist, dass in der Verbraucherzentrale Thüringen diesbezüglich eine mangelhafte Beratung erfolgt und dass die Verbraucherzentrale Thüringen im Kapitalanlagefall „Phoenix“ in der Vergangenheit keine gute Adresse gewesen ist.
In der Gesamtschau aller Fakten stellte das Gericht fest, dass der Vorwurf der mangelhaften Qualifizierung einen gewissen wahren Tatsachenkern enthält, auf den sich der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. im Rahmen der Meinungsfreiheit auch berufen kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Weitere Informationen unter
www.dvs-ev.netHinweis: Leser dieses Pressetextes werden darauf hingewiesen, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.