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Pressemitteilung

Adressensuche - Mieter unbekannt verzogen

(PM) München, 13.06.2013 - Deutschlands Bürger wechseln oft Ihren Wohnsitz. Das kann ärgerlich sein, wenn noch Rechnungen offen stehen und sich ein Gläubiger mit dem Thema Adressensuche auseinandersetzen muss. Eine Studie der Deutschen Annington Immobilien GmbH hat herausgefunden, dass lediglich ein sehr geringer Anteil (9%) noch nie umgezogen ist. 15 Prozent der Befragten haben Ihren Wohnsitz sogar mehr als sechsmal gewechselt. Dadurch können die Personen oft nicht mehr auf postalischem Weg erreicht werden, sei es von Unternehmen, Vermietern, Ärzten, etc. Briefe, welche an den vermeintlichen Wohnsitz gesendet wurden, werden dann oft mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ an den Absender zurückgeschickt.

Für Vermieter ist es besonders ärgerlich, wenn der Mieter unbekannt verzogen ist und noch Mietschulden zu begleichen hat. Vor allem Vermieter die bereits Erfahrungen mit Mietnomaden gemacht haben, sind in der Auswahl ihrer Mieter enorm vorsichtig und neigen dazu, eine besonders intensive Prüfung neuer Mieter durchzuführen. Vermieter können sich absichern, indem sie nicht nur die Bonität prüfen, sondern auch eine Bescheinigung vom vorherigen Vermieter verlangen. Sind hier keine Mietschulden zu verzeichnen und der Vermieter informiert nicht über vertragswidriges Verhalten, hat der neue Vermieter die bestmögliche Absicherung zum Abschluß des Mietvertrages gewählt.

Mietnomaden sind in der Regel jedoch schwer zu erkennen und können trotz intensiver Prüfung vor Vertragsabschluß nicht immer klar definiert werden. Ist der Mieter erst einmal unbekannt verzogen und hat beim Vermieter Schulden und eine nicht mehr vermietbare Wohnung hinterlassen, kann dieser nur noch nach der neuen Adresse suchen und hoffen, den ehemaligen Mieter zu finden. Die Adressensuche über das Einwohnermeldeamt ist dann erfolgreich, hat sich der Mieter neu angemeldet und das Land nicht verlassen. Andernfalls kann der Vermieter die Suche über eine Detektei beauftragen oder den ehemaligen Mieter anzeigen und so eine Adressensuche auf juristischem Weg anstreben.

Die Adressensuche ist auch im Internet möglich. Die Plattform Adressermittlung.de, unter www.adressermittlung.de erreichbar, leitet Anfragen direkt an die zuständigen Einwohnermeldeämter weiter. Die datenschutzgerechte Anfrage führt Dank dem Zugang zu 6000 Meldeämtern zu einer hohen Erfolgswahrscheinlichkeit. Je nach Zahlungsart fallen Kosten von 19,95 - 24,95 EUR an. Die Adresse wird in wenigen Tagen geliefert.
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