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Pressemitteilung

Abwasser und seine mögliche strafrechtliche Relevanz

„Abwasser und seine mögliche strafrechtliche Relevanz - inkl. Gewässerverunreinigung §324 StGB in Verbindung mit Boden §324A und Abfall §326 StGB“ lautet der Titel des Seminars, welches am 08. Juni 2022 in der Umwelthauptstadt Magdeburg stattfindet.
(PM) Magdeburg , 09.11.2021 - Durch den immer größer werdenden Einfluss der Europäischen Union gewinnen auch die EG-Richtlinien als supranationales Wasserrecht auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zunehmend an Bedeutung.

Die sichere Trinkwasserversorgung und schadlose Abwasserbeseitigung gehören zu den anspruchvollsten Infrastrukturaufgaben des Staates.

Hier hat sich in der Bundesrepublik eine stark kommunalrechtlich geprägte Ver- und Entsorgungsstruktur herausgebildet, in der neben lokalen öffentlichen Aufgabenträgern auch überregionale Unternehmungen in unterschiedlichen Rechtsformen tätig sind.

Noch immer beschäftigt viele Bürger, vorrangig Grundstückseigentümer, die Abwasserproblematik.

Viele Rechtsstreitigkeiten sind noch bei den Verwaltungsgerichten deswegen anhängig.

Auch sind grundsätzliche Rechtsfragen nach vielen Diskussionsjahren in der Schwebe.

Rechtssicherheit ist auf dem Abwassersektor noch nicht hergestellt.

Im Seminar wird den Teilnehmern ein Überblick gegeben zum Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Abwasserrecht, unerlaubtem Umgang mit gefährlichen Abfällen und Bodenverunreinigungen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter von Planungs- und Ingenieurbüros, der kommunalen Gebietskörperschaften sowie Landesbedienstete, die mit wasserrechtlichen Fragen befasst sind.

Das IWU ist eine gemeinnützige Einrichtung und macht daher keine Mehrwertsteuer geltend.

Teilnahmepauschale: 349€ (MwSt.-frei)

Programmablauf, weitere Inhalte und Anmeldung unter www.iwu-ev.de/pdf/W220608.pdf

Als Termin in meinem Kalender vormerken (z.B.: Outlook, Lotus, SuperOffice usw.): iwu-ev.de/ics/W220608.ics

Programm
09:30 Uhr Begrüßung und Einführung

09:35 Uhr Der „strafrechtliche Abwasserbegriff"

Das Verhältnis von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im „Abwasserrecht"

10:45 Uhr Kaffeepause

11:00 Uhr Gewässerverunreinigung gemäß § 324 StGB

Alleintäterschaft
Strafbarkeit des Verantwortlichen für Abwasseranlagen
Betriebsbeauftragter für Gewässerschutz
Unterlassungstäter
Amtsträger
Mittelbare Täterschaft
Mittäter, Anstifter, Beihilfe
12:30 Uhr Mittagspause

13:15 Uhr Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen gemäß § 326 StGB
Bodenverunreinigung gemäß § 324 a StGB

15:00 Uhr Kaffeepause

15:15 Uhr Verstoß gegen die Abgabenordnung §§ 370 ff AO Einzelfälle strafrechtlicher Verantwortlichkeit

Einhaltung der Erlaubnisfrist
Anforderung an vorausschauende Planung
Störungen durch Indirekteinleiter
Überwachungspflichten der Kommunalbediensteten
Überschreitungen von Überwachungswerten
Strafbarkeit durch Unterlassen
Garantenstellung
Abwasserbeseitigungspflicht und Garantenstellung
Strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben
16:15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung

16:30 Uhr Ende der Veranstaltung
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Herr Dipl.-Ing. Markus Blaschyk
Maxim-Gorki-Str. 13
39108 Magdeburg
+49-391-7447895
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