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Pressemitteilung

wecollect GmbH (National Inkasso GmbH) treibt für Saferpayment AG bei!

Vielzahl gerichtlicher Mahnbescheide, beantragt durch Saferpayment AG beim Amtsgericht Wedding (Berlin). Prozessbevollmächtigter ist National Inkasso GmbH, GF Kriependorf.
(PM) Essen, 20.01.2012 - Mit den Mahnbescheiden, die Verbraucherdienst e.V. von Mitgliedern und Verbrauchern übermittelt wurden, werden Dienstleistungsverträge aus dem Zeitraum 01.01.2007 bis 31.12.2010 geltend gemacht. Hochinteressant ist die Tatsache, dass die in den Mahnbescheiden geforderten Summen erheblich differieren zu den Summen, die im Schuldner-Zugang angegeben werden.

Zum besseren Verständnis des Schuldner-Zugangs - In den Zahlungsaufforderungen, die den Mahnbescheiden vorangingen, ist für jedem Betroffenen eine Internetadresse mit Passwort und Benutzerkennung angegeben. Dort könne sich der Betroffene eine Übersicht zum geforderten Betrag verschaffen. So z.B. wird in einem - Verbraucherdienst e.V. vorliegendem Fall - eine Gesamtsumme von rund 5000,- Euro gefordert. Die Übersicht im Schuldner-Zugang des Betroffenen weist einen Betrag von rund 1500,- Euro aus …

Überhaupt scheinen Zahlen für das Inkassounternehmen wecollect GmbH - oder aktuell National Inkasso GmbH - ein schwieriges Themenfeld zu sein. Denn auch die Aktenzeichen in den dem Verein vorliegenden Zahlungsaufforderungen gegen Mitglieder stimmen nicht mit denen im Schuldner-Zugang genannten Aktenzeichen überein.

Die Zahlungsaufforderungen wurden den überraschten Verbrauchern übrigens von der wecollect GmbH zugestellt. Dieser Umstand verwundert insofern, als das wecollect GmbH Ende 2011 in National Inkasso GmbH umbenannt wurde (Der Verein berichtete tinyurl.com/7c2o4wj). Kein Wunder also, das in Telefonaten mit betroffenen Menschen immer wieder Worte fallen wie “unverständlich“ oder “nicht-Ernst-zu-nehmen“. Man sollte jedoch bereits die Zahlungsaufforderungen durchaus ernst nehmen, wie die beim Amtsgericht Wedding beantragten gerichtlichen Mahnbescheide der Saferpayment AG zeigen.

Spätestens auf den gerichtlichen Mahnbescheid sollte zeitnah reagiert werden. Wird kein Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid eingelegt, ist ein Vollstreckungsbescheid die Konsequenz. Sollte dieser ebenfalls keine Beachtung durch den Betroffenen finden, ist der Anspruch tituliert, es können Zwangsvollstreckungsmaßnahmen bis hin zu Pfändungen und evtl. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung die Folge sein, denn Inkassounternehmen stellen immer seltener Verfahren ein: tinyurl.com/7bf8xnk

Häufig liest man in Foren: „Gerichtlichen Mahnbescheid abwarten - Widerspruch einlegen - und fertig. Die gehen nie vor Gericht …“. Verbraucherdienst e.V. warnt ausdrücklich vor derlei Ratschlägen ohne substanziellen Hintergrund. Der Verein muss - solchen Ratschlägen vertrauenden Menschen - immer häufiger vor Vollstreckungsbescheid, Haftbefehl und anderen restriktiven Maßnahmen schützen (tinyurl.com/87w2jd3).

Wer lange wartet, erhöht die Kosten und verliert den Sachverhalt aus den Augen. Schnell ist ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid durchgerutscht. Deutlich einfacher und erfolgreicher ist es, sich sofort zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. hilft sofort 0201-176790
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