Pressemitteilung, 11.08.2006 - 08:33 Uhr
Perspektive Mittelstand
Bundesfinanzhof hält Solidaritätszuschlag für verfassungsgemäß
(PM) , 11.08.2006 - Mit Beschluss vom 28.06.2006 - VII B 324/05 hat der Bundesfinanzhof (BFH)Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes(SolZG) 1995 zurückgewie-sen.In dem entschiedenen Fall hatten für das Jahr 2002 zusammen zurEinkommensteuer veranlagte Eheleute die Festsetzung des Solidaritätszuschlags durch das Finanzamt mit der Begründung angefochten,dass der Solidaritätszuschlag spätestens ab 2002 eine ver-fassungswidrige Sondersteuer darstelle. Das Finanzgericht Münster hatte die Klage ab-gewiesen. Es war der Ansicht, dass das SolZG verfassungsgemäß sei, weshalb ein Grund, das Verfahren auszusetzen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsge-richts einzuholen, nicht bestehe.Im anschließenden Beschwerdeverfahren über die Zulassung der Revision machten die Eheleute geltend, der Solidaritätszuschlag habe sich zu einer eigenen Steuer neben der Einkommen- und Körperschaftsteuer entwickelt, sodass er nicht mehr als verfassungs-rechtlich zulässige Ergänzungsabgabe angesehen werden könne.Der BFH verneinte dagegen die grundsätzliche Bedeutung der Sache und wies die Be-schwerde zurück. Es handele sich bei dem mit dem SolZG 1995 eingeführten Solidari-tätszuschlag um eine Steuer, die als Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer i.S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 des Grundgesetzes (GG) erhoben wer-de. Die von den Klägern aufgeworfene Frage, ob eine Ergänzungsabgabe nur befristet erhoben werden dürfe, sei höchstrichterlich geklärt. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits bei der Prüfung früherer Ergänzungsabgabegesetze entschieden, dass die zeitli-che Befristung nicht zum Wesen der Ergänzungsabgabe i.S. des Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG gehöre. Zudem lege die Beschwerde nicht dar, dass zu der genanntenRechtsfrage eine erneute Entscheidung im Interesse der Rechtssicherheit wegen neuer, bislang nicht geprüfter Einwände in Literatur und Rechtsprechung erforderlich sei.(Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 26.07.2006)Sie benötigen weitere Informationen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.Herzliche Grüße aus PaderbornIhr rechtsanwalts-TEAM.de Warm & KanzlspergerMartin J. WarmRechtsanwaltFachanwalt für Steuer- und Arbeitsrecht