Pressemitteilung, 16.10.2006 - 08:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Gesellschaftsrecht / Sozialversicherungsrecht: Sozialversicherung des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers
(PM) , 16.10.2006 - In der Bundesrepublik sind rund 1 Million Firmen als GmbH tätig. Die darin tätigen minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer dürften etwa nur zur Hälfte jemals versicherungsrechtlich überprüft worden sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um eine Familien-GmbH handelt. Als Folge können für den Betroffenen unangenehme Überraschungen eintreten – so beispielsweise, wenn er Arbeitslosen-/Insolvenzgeld beansprucht bzw. auf Seiten der GmbH eine Nachversteuerung sämtlicher Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung droht. In diesen Fällen muss grundsätzlich ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, um Nachteile zu vermeiden. In der versicherungsrechtlichen Beurteilung dieses Personenkreises ist in jüngster Zeit eine restriktive Haltung der verschiedenen Prüfstellen zu beobachten. Der Beitrag „Sozialversicherung des minderbeteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers“ von Eberhard Poppelbaum in NWB Heft 41/2006 (F. 27 S. 6317 ff.) soll die jeweilige Prüfzuständigkeit der Sozialversicherungsträger aufzeigen, die Rechtsprechung des BSG im Einzelnen erläutern und die Handhabung der Sozialverwaltung hierzu einer kritischen Betrachtung unterziehen. Der Beitrag ist abrufbar unter: www2.nwb.de/portal/exec/main/MainApp.aspx?noframes=true&dmsdokini=%2fportal%2fcontent%2fdms%2fAufsaetze%2fdata%2f000%2f230%2f000230829_0001_index.ini&shigh=IAAAC-16538 Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de