Pressemitteilung, 11.10.2006 - 13:13 Uhr
Perspektive Mittelstand
Vertragsrecht: Neues Versicherungsvertragsrecht soll mehr Verbraucherschutz für Versicherte bringen
(PM) , 11.10.2006 - Das Bundeskabinett hat am 11.10.2006 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts beschlossen. Versicherte sollen durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Bei allen Versicherungsverträgen soll für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. gesorgt werden So müssen den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Außerdem wird das Recht der Lebensversicherung modernisiert. Die Transparenz soll hier deutlich verbessert werden. Der Anspruch auf Überschussbeteiligung soll im Gesetz als Regelfall verankert und erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vorgesehen werden. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen werden klarere Regeln geschaffen werden. Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr ist eine Gesamtreform erforderlich. Der Referentenentwurf, der – ausgehend vom Abschlussbericht der Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts – im März vorgestellt worden ist, wurde auf der Grundlage der dazu eingegangenen Stellungnahmen der Ressorts, der Länder und Verbände überarbeitet, so dass jetzt der Regierungsentwurf beschlossen werden konnte. Der Entwurf berücksichtigt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Die Lebensversicherung hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2005 94 Millionen Versicherungsverträge mit gebuchten Brutto-Beiträgen von 72,6 Mrd. Euro. Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge. (Quelle PM des BMJ)Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de