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Pressemitteilung

Steuerstrafrecht: Steuerfahndung erzielt Milliardenplus in 2004 bei Steuerhinterziehung

(PM) , 04.09.2006 - Nicht jeder Steuerzahler kommt seinen Pflichten so nach, wie das Gesetz es verlangt. Falsche oder unvollständige Angaben rufen in vielen Fällen die Steuerfahndung auf den Plan. Für Vater Staat ist die Zwangsvollstreckung der Steuerforderung ein lukratives Geschäft: Rund 1,6 Milliarden Euro spülte die Steuerfahndung 2004 ins Staatssäckel. In seinem jüngsten Monatsbericht veröffentlichte das Finanzministerium die Fahndungsergebnisse für das Jahr 2004. Danach rückten die Fahnder mehr als 37.000 Mal aus, um Angaben der Steuerzahler vor Ort zu prüfen. Anschließend kam es in mehr als 16.000 Fällen zu einem Strafverfahren, in denen Freiheitsstrafen von insgesamt 1.624 Jahren verhängt wurden. Spitzenreiter unter den Delikten sind falsche oder fehlerhafte Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen. Drei Viertel der Steuerfahndungseinnahmen werden durch sie abgedeckt. Bei der Vermögenssteuer ist hingegen kaum etwas zu holen: Ihr Anteil liegt bei gerade einmal zwei Prozent. Weitere Informationen nebst dem vollständigen Monatsbericht befinden sich unter www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Aktuelles/Monatsbericht__des__BMF/2006/07/060719agmb006,templateId=raw,property=publicationFile.pdf. Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Wirtschaftsanwalt (www.rechtsanwalt-in-paderborn.de)
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