Pressemitteilung, 29.09.2006 - 13:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Arbeitsrecht: Alltägliche Auseinandersetzungen im Büro rechtfertigen keinen Mobbingvorwurf
(PM) , 29.09.2006 - Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte jüngst über einen auf einen Mobbingvorwurf gestützten Schmerzensgeldanspruch zu entscheiden (LAG Rheinland-Pfalz, 9-Sa-43/06, Urteil vom 03.05.2006; Vorinstanz: ArbG Ludwigshafen 8 Ca 1715/05). Besteht kein Rechtsanspruch auf Beschäftigung in einem bestimmten Büroteam und handelt der Arbeitgeber bei der Teambildung auch nicht willkürlich oder schikanös, so kann die Nichtberücksichtigung des Wunsches der Arbeitnehmerin nach Umsetzung in ein anderes Team keinen Mobbingvorwurf rechtfertigen. Im Arbeitsalltag regelmäßig vorkommende Probleme, Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten berechtigen nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings. (Quelle: Lexinform)Mitgeteilt von: rechtsanwalts-TEAM.de Warm & Kanzlsperger in Paderborn, Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft www.rechtsanwalt-in-paderborn.de