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Zweitimmobilien - Neue deutsche Steuerregeln für Immobilien in Griechenland

Zukünftig werden Verluste aus Auslandsimmobilen wie bei inländischen Immobilien behandelt. Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Griechenland können sich nun freuen.
(PM) Hannover, 26.10.2009 - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) fordert die steuerliche Gleichbehandlung von Auslandsimmobilien. Da Deutschland bisher bestimmte Vorteile nur für Immobilien im Inland gewährte, ist dies mit europäischem Recht nicht vereinbar. Dieses Urteil verkündete der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.

Bei Häusern und Wohnungen in Deutschland erkennt das deutsche Finanzamt in den ersten sieben Jahren nach Fertigstellung der Immobilie einen steuerlichen Wertverlust an. Reichen die Mieteinnahmen nicht aus, mindern die entstandenen Verluste das zu versteuernde Einkommen. Bei Auslandsimmobilien war die Abschreibung bisher ungünstiger, Verluste konnten nicht sofort verrechnet werden.

Zukünftig werden Verluste aus Auslandsimmobilen wie bei inländischen Immobilien behandelt. Die Eigentümer von Häusern und Wohnungen in Griechenland können sich besonders freuen. Der § 2a Abs. 1 Nr. 6 EStG wurde sofort geändert und damit gelten die Einschränkungen nur noch für Drittstaaten.
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Die Zweit Immobilien U.G. ist ein international aufgestelltes Immobilenunternehmen mit Sitz und Lizenz in Deutschland. Die Gesellschaft beschäftigt sich mit Ferienimmobilien in Griechenland und bietet ihre Leistungen besonders im ...
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