Pressemitteilung, 09.06.2009 - 11:28 Uhr
Perspektive Mittelstand
Zoll: Neue EORI-Nummer ersetzt Zollnummer
(PM) , 09.06.2009 - Europa wächst weiter zusammen – jetzt wird der Handel zwischen den europäischen Ländern weiter vereinfacht. Ab November wird die alte Zollnummer europaweit durch die so genannte EORI-Kennnummer ersetzt, die ab dann Voraussetzung für den Handel innerhalb der EU ist.Hinter dem Kürzel EORI verbirgt sich das Europäische Registrierungs- und Identifikationssystem „Economic Operators' Registration and Identification“. In Deutschland besteht die neue EORI-Kennnummer aus der alten Zollnummer, die um das zweistellige Länder-Präfix ergänzt wird (DE/ aufgefüllt mit Nullen). Unter dieser Nummer werden die Stammdaten, die bereits auf nationaler Ebene im IT-Verfahren ATLAS hinterlegt sind, nun zusätzlich in einer Datenbank auf europäischer Ebene gespeichert.Damit eine solche EORI-Kennnummer generiert werden kann, bedarf es der Zustimmung des jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten: Erst dann dürfen die Antragsdaten an die Datenbank der Europäischen Union weitergeleitet werden. Und diese Zustimmung sollte jeder geben, der zukünftig EU-weit Handel betreiben möchte – denn ohne diese Rückmeldung erlischt die Zollnummer zum 01. November 2009; eine Zollabfertigung in ATLAS ist dann nicht mehr möglich. Diese Einwilligung muss aus datenschutzrechtlichen Gründen schriftlich erfolgen. Denn diese Daten werden an die Kommission der Europäischen Gemeinschaft übermittelt und sind ab dann durch andere Wirtschaftsbeteiligte abrufbar. Auch die Behörden anderer europäischer Mitgliedstaaten können diese Daten dann abrufen. Die EORI-Kennnummer muss also nicht im eigentlichen Sinne beantragt werden; sie wird für jeden Inhaber einer Zollnummer automatisch generiert. Unternehmen, die eine Zollnummer haben, werden von der Zollverwaltung wegen der Umstellung der bisherigen Zollnummer angeschrieben. „In einem Vordruck müssen Stammdaten aktualisiert und die datenschutzrechtliche Einwilligung erteilt werden“, sagt Frau Hensgen, Expertin für Zoll und ATLAS bei der logistic people academy. „Der Vordruck mit der Kennnummer 0870 sowie die Erklärungen über die datenschutzrechtliche Einwilligung müssen bis zum 30.06.2009 auf dem Postweg an die Zollverwaltung zurückgeschickt werden. Dann darf auch nach dem ersten November europaweit gehandelt werden.“Hier geht es zur Originalmeldung: www.logistic-people-academy.de/unternehmer/service/newssingle/article/25/zoll-neue-e.html Zeichen: 2.102