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Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten keine Darlehen

Banken und Sparkassen verweigern Eigentümergemeinschaften Finanzmittel, so dass sogar Förderdarlehen der KfW von Gemeinschaften nicht in Anspruch genommen werden können.
(PM) Bremen, 15.08.2010 - Wohnungseigentümergemeinschaften sind seit der Gesetzesänderung am 1.7.2007 Träger eigener Rechte und Pflichten und können als Verband der Wohnungseigentümer sogar selbst Immobilien erwerben, verkaufen usw. Hierzu gehört auch, dass eine Gemeinschaft Darlehen aufnehmen kann.

Werden bei Außenwänden, Dächern usw. jeweils mehr als 10 % der Bauteilflächen im Rahmen einer freiwilligen Modernisierung oder Sanierung geändert, so ist die Bagatellgrenze gemäß § 9 Abs. 3 EnEV überschritten.

Während bisher eine partielle Reparatur anfiel, wird es zukünftig eine komplette Dachsanierung sein. Im Falle von unerwarteten Schadensereignissen sind die Rücklagen der Gemeinschaften oft nicht mehr ausreichend für komplette Bauteilsanierungen.

Möchte eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine überalterte Heizung austauschen, so ist es sinnvoll, dieses Vorhaben alsbald umzusetzen, um energetische Effekte und finanzielle Einsparungen zu erzielen. In diesen Fällen besteht ebenfalls ein Finanzierungsbedarf, der oft durch Einsparungen wieder ausgeglichen wird.

Festzustellen ist, dass die Kreditinstitute bis auf wenige Sonderfälle, keine Darlehen an Wohnungseigentümergemeinschaften trotz Hinweises auf die geänderte Rechtslage vergeben.

Vorgegeben wird von den Kreditinstituten immer die Frage der Sicherheiten. Hier übersehen die Banken, dass eine Wohnungseigentümergemeinschaft (§ 11 WEG) unauflösbar ist und nicht in Insolvenz gehen kann. Selbst ein Insolvenzverfahren über das Verwaltungsvermögen ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Sicherheitsbedenken der Banken sind von daher bereits gesetzlich ausgeschlossen, bzw. unbegründet.

Leider kommen die Banken ihrer gesamtwirtschaftlichen Verantwortung im Bereich der Wohnungswirtschaft hinsichtlich von Wohnungseigentümergemeinschaften nicht nach. Eigentümergemeinschaften können erforderliche und notwendige sowie wünschenswerte energetische Maßnahmen nicht umsetzen.

Dieses Verhalten ist unverständlich, so dass die Politik gefordert ist, den Banken ihren gesamtwirtschaftlichen Auftrag notfalls durch gesetzliche Vorgaben zu verdeutlichen.
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