Pressemitteilung, 25.08.2009 - 10:41 Uhr
Perspektive Mittelstand
Wohnung renoviert – ohne dazu verpflichtet zu sein? Mietrecht aktuell
(PM) Gießen, 25.08.2009 - ..., Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, informiert:Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes waren Schönheitsreparaturen in der Vergangenheit ungerechtfertigt dem Mieter aufgebürdet, so dass der ehemalige Mieter unter Umständen seine Renovierungskosten von seinem Ex-Vermieter zurückfordern kann.Ansatzpunkt ist hierbei die Frage, ob im Mietvertrag eine Endrenovierungsklausel vorhanden war und diese Klausel unwirksam ist.Dies ist wohl nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei vielen älteren Mietverträgen der Fall.Betroffene Mieter sollten jedenfalls ihren „alten“ Mietvertrag und die Abrechnungen prüfen. Die Betroffenen haben rückwirkend bis zum Jahr 2002 (Stand: 2009) nun die Möglichkeit ihre Ansprüche für ungerechtfertigte Renovierungsarbeiten- und Kosten geltend zu machen. Danach droht die Verjährung des Anspruchs.Die vor dem Bundesgerichtshof verhandelten 9 EURO pro Quadratmeter sind jedoch nicht ohne weiteres als genereller Maßstab anzusehen. Hier kommt es darauf an, welche Arbeitsmittel genutzt wurden, wer gearbeitet hat und welche Materialkosten entstanden sind. Das Gericht kann eine Schätzung der erstattungsfähigen Kosten vornehmen. Das ist auch die Besonderheit der neuerlichen Entscheidung, die schon auf Kritik gestoßen ist. Es kommt nicht auf die tatsächliche „Wertsteigerung“ beim Vermieter an, sondern auf die vom Mieter erbrachte Arbeitsleistung.Zu berücksichtigen ist allerdings die Qualifikation des Renovierungsarbeiters.In jedem Fall sollte ein alter Mietvertrag nicht so ohne weiteres nach dem Auszug im Altpapier landen. Anhand des Mietvertrages können versierte Rechtsanwälte schnell eine Einschätzung geben, ob aufgrund der Rechtsprechung ggf. Ersatzansprüche mit Erfolg gegen den Ex-Vermieter geltend gemacht werden können.Rechtsanwalt Dominic Döring, Gießen, ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein www.anwaelte-giessen.de


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Wir sind eine seit über 25 Jahren erfolgreich arbeitende Rechtsanwaltskanzlei, die aus der Einzelkanzlei des Rechtsanwalt Edgar Zorn hervorgegangen ist und seit 2004 als Sozietät fortbesteht. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Unsere Kernkompetenz liegt im Zivilrecht mit Spezialisierung im Vertragsrecht, Arbeitsrecht, AGG, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, im gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht und Forderungsmanagement. Darüber hinaus sind wir eine feste Größe im Bereich Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht) und Erbrecht (Testament, Erbfolge, Pflichtteil, Erbvertrag, Schenkung, Steuern). Rechtsanwalt Jörg Reich berät zusätzlich im Bereich Kapitalanlagerecht, Anlegerschutz, Bankenrecht und Börsenrecht. Er vertritt erfolgreich die Rechte geprellter Anleger (Schrottimmobilie, Immobilienfonds, Grauer Kapitalmarkt). Er verfügt über internationale Erfahrung (Asien: China, Korea, Vietnam, Afrika: Namibia, Süd Afrika, Amerika: USA (Ostküste)) und ist, unter Anderem, Ihr Ansprechpartner für unsere Kooperation in Athen, Griechenland. Rechtsanwalt Dominic Döring arbeitet seit 2006 in der Kanzlei und ergänzt seit Mitte 2008 das Kanzleiteam als Partner und zugelassener Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main. Sein besonderes Interesse gilt dem Internet- und Medienrecht (Internetrecht, Presserecht, Medienrecht, EDV-Recht, IT-Recht, Rechtsprobleme von Internetseiten und Online-Shops, Ebay-Problematik, Persönlichkeitsschutz, gewerblicher Rechtsschutz). Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Mietrecht und Gewerbemiete. Rechtsanwalt Edgar Zorn ist zum Jahreswechsel 2008/ 2009 aus der Sozietät ausgeschieden. Herr Rechtsanwalt Edgar Zorn bildet als Gründer der Kanzlei und Berater der Anwälte auch weiterhin neben seinem weitreichenden lokalen Netzwerk (Frankfurt, Gießen, Limburg, Marburg, Wetzlar) das feste Bindeglied zu unserer Kooperation in Palma de Mallorca. Hier werden Kunden insbesondere in Bezug auf Immobilienerwerb und Anlageinvestitionen auf Mallorca sowie in Spanien insgesamt beraten. Neben weiteren Sprachen beraten wir durch Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol in polnischer Sprache. Frau Rechtsanwältin Beate Wypchol, die in Polen aufgewachsen ist, betreut im Team mit Rechtsanwalt Jörg Reich und Rechtsanwalt Dominic Döring, im Rahmen unserer Kompetenzen, das Gebiet Osteuropa. Rechtsberatung in Deutschland und vor Ort aus einer Hand! Wir verstehen unsere Tätigkeit als moderne Dienstleistung auf höchstem Niveau und bemühen uns fortwährend unsere Kompetenz und unser Know-how für unsere Mandanten auszubauen. Wir arbeiten eng mit weiteren Experten bundesweit und international zusammen. Durch den intensiven Austausch unter den Anwälten unserer Kanzlei profitieren unsere Kunden einerseits von der Erfahrung von über 25 Jahren rechtsanwaltschaftlicher Tätigkeit und andererseits von der Aufgeschlossenheit gegenüber modernen online-gestützten Daten- und Recherchemethoden zu aktuellen Entscheidungen. Wir nehmen uns Zeit, sind für unsere Kunden direkt ansprechbar und bearbeiten die uns übertragenen Mandate forciert.