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Pressemitteilung

Wohlbefinden auf Kosten der Krankenkasse

Mit Shiatsu das Qi zum Fließen bringen
(PM) Leipzig, 30.06.2010 - Shiatsu-Massagen erfreuen sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Mit gekonnter Druckpunktmassage durch Finger und Ellenbogen wird das Gleichgewicht im Körper wiederhergestellt. Besonders an Kopfschmerz oder Verspannungen leidende Patienten schwören auf die chinesische Heilpraktik. Die Krankenkassen berufen sich jedoch auf das Fehlen eines wissenschaftlich belegten Heilungserfolgs und verweigern daher meist die Übernahme der Behandlungskosten. Das Versicherungsportal www.private-krankenversicherung.de informiert, wie Versicherte dennoch in den Genuss alternativer Behandlungsmethoden kommen können.

Shiatsu sorgt für ein gesteigertes Wohlbefinden und wird auch gern als Präventivmaßnahme für allerlei Beschwerden genutzt. Grundsätzlich gehört Shiatsu allerdings bei keiner der gesetzlichen Krankenversicherungen zu den gebotenen Leistungen. Die Kosten für eine Shiatsu-Massage von 30 bis 80 Euro pro Stunde muss der Patient selbst tragen. Traditionelle chinesische Heilmethoden sind lediglich im Umfang einer privaten Zusatzversicherung oder Vollversicherung enthalten. Selbst dabei jedoch, ist Shiatsu nicht immer Teil der akzeptierten Praktiken. Kunden sollten daher vor Behandlungsbeginn gegebenenfalls eine Beratung (www.private-krankenversicherung.de/beratung/) durch den zuständigen Versicherungsvertreter in Anspruch nehmen und sich die Kostenübernahme vorsorglich zusichern lassen.

In der Regel ist der Leistungskatalog für Naturheilverfahren relativ ungenau definiert. Allerdings listet die Barmenia Krankenversicherung die verfügbaren Leistungen genau auf und erleichtert somit die Suche nach der gewünschten Information. Gesetzlich Versicherte, die dort eine entsprechende Zusatzversicherung abschließen, können sich 80 Prozent der Kosten bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.000 Euro erstatten lassen. Privat Versicherte erhalten im passenden Tarif die Behandlungskosten sogar in voller Höhe zurück.

Weitere Informationen:
news.private-krankenversicherung.de/private-krankenversicherung/shiatsu-und-pkv-2/335195.html
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