(PM) Leipzig, 23.03.2012 - Wer sich für einen neuen Job entscheidet, muss seiner Bewerbung üblicherweise entsprechende Arbeitszeugnisse für vorangegangene Beschäftigungsverhältnisse oder gar Praktika beilegen. Diese richtig zu lesen und zu verstehen, ist zum Teil jedoch eine Wissenschaft für sich. Häufig können wohlklingende Sätze eigentlich eine Kritik enthalten, die dem ungeschulten Auge entgeht. Das Onlineportal www.news.de hat sich mit diesen Formulierungen näher beschäftigt und hilft dabei, das eigene Arbeitszeugnis besser entschlüsseln zu können.
Die Beruf News (
www.news.de/gesellschaft/beruf-und-karriere/367873925/1/ ) beschäftigen sich häufig mit dieser Problematik. Arbeitnehmer benötigen beinahe einen Code, um ihr Arbeitszeugnis zu entschlüsseln. Wird beispielsweise davon gesprochen, dass der Mitarbeiter seine Arbeit „stets zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt hat, bescheinigt der Arbeitgeber die Note 3. Oft hängt es an kleinen Füllwörtern, die den gesamten Zusammenhang ändern oder die Leistungsbewertung deutlich mindern.
Wie eine Studie der Personalmanagement Service GmbH von 2010 bewies, mangelt es vielen Arbeitszeugnissen an Qualität. Das bedeutet, die wichtigsten inhaltlichen und formellen Punkte wurden nicht ausreichend erfüllt. Grundsätzlich müssen in einer derartigen Leistungsbewertung alle Punkte zur Person, wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum und Adresse angegeben werden. Angaben zur Dauer des Arbeitsverhältnisses und zur Position des bewerteten Mitarbeiters sind unbedingt erforderlich. Formell ist es mittlerweile nicht mehr üblich, handschriftliche Arbeitszeugnisse auszugeben. Stattdessen sollten diese etwa ein bis zwei Seiten umfassen und am besten auf Firmenpapier gedruckt werden. Üblicherweise wird dieses vom Personalchef oder dem Vorgesetzten unterzeichnet.
Wichtig sind selbstverständlich auch die detaillierte Benennung der Arbeitsaufgaben und Kompetenzen sowie eine Einschätzung des Sozialverhaltens, der Motivation und der erzielten Erfolge und Weiterentwicklungen.
Weitere Informationen:
www.news.de/gesellschaft/855161928/was-in-arbeitszeugnissen-wirklich-steht/1/