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Pressemitteilung

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um 2014 zur Existenzgründung den Gründungszuschuss zu erhalten?

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, kann der sog. Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt werden
(PM) Düsseldorf, 11.02.2014 - Der Gründungszuschuss soll in der Anfangszeit die Liquidität unterstützen wenn naturgemäß die Auftragslage noch nicht ausreicht, um die Zahlungsfähigkeit sicher zu stellen. Das Arbeitslosengeld sowie der Gründungszuschuss sind steuerfrei und nicht rückzahlbar. Wenn es zur Zusage durch die Arbeitsagentur kommt, fällt dafür dann die Zahlung des ALG I weg.

In welcher Höhe gibt es den Gründungszuschuss und wer hat Anspruch darauf?

Die Höhe des Gründungszuschuss richtet sich nach dem Arbeitslosengeld-Anspruch I
(ALG I) und somit nach dem vorherigen Einkommen.

Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Phasen auf:

Phase 1:
In der ersten Etappe wird er Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate in Höhe des ALG I zzgl. 300 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt. Sobald die Selbstständigkeit startet, zahlt die Arbeitsagentur nicht mehr die Beiträge zur Sozialversicherung. Allein mit den Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung werden in der Regel die 300 Euro Pauschale benötigt. Auf den Gründungszuschuss selber besteht kein Rechtsanspruch, auch wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, jedoch auf die Antragstellung selber besteht ein Rechtsanspruch.

Phase 2:
Gegen Ende der sechsmonatigen Grundförderung kann die Verlängerung des Pauschalbetrages (300 Euro) für weitere 9 Monate beantragt werden. Danach muss das Start up auf eigenen Beinen stehen können. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ergänzend Arbeitslosengeld Il beantragt werden. Voraussetzungen zum Gründungszuschuss

Voraussetzung Nr. 1: Arbeitslosengeld-I-Anspruch

Zum Zeitpunkt der Gründung muss der Gründer / Gründerin mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein und noch über mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I verfügen.

Fallstricke: Sperrzeiten und Ruhezeiten

Die Meldung der anstehenden Arbeitslosigkeit bzw. als arbeitssuchend bei der Arbeitsagentur muss in jedem Fall innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Der Gründungszuschuss kann dann erst nach der Sperrfrist / Ruhezeit beantragt werden. Bedacht werden muss, dass sich der Gesamtanspruch auf Arbeitslosengeld ggf. um diese Zeiten verringert.

Voraussetzung Nr. 2: hauptberuflich selbständige Tätigkeit

Mit dem Gründungszuschuss wird die hauptberufliche Selbständigkeit gefördert, wenn die Selbstständige Tätigkeit mehr als 15 Stunden wöchentlich beträgt. Bei dieser Vorgabe müssen wir immer ein wenig schmunzeln, da dies in vielen Fällen anfänglich das tägliche Pensum ist.

Voraussetzung Nr. 3: Businessplan und fachkundige Stellungnahme

Die Arbeitsagenturen fördern nur Gründungsvorhaben, die „förderungswürdig“ sind und auch Ausblick auf langfristigen Erfolg haben. Dabei wird davon ausgegangen, dass eine entsprechende Anlaufphase benötigt wird. Im Businessplan muss klar erkennbar sein, wann wie, was, erreicht werden soll. Die Planungsrechnung im Businessplan muss für 24 Monate dargestellt werden. Ob das Gründungsvorhaben und die Zukunftsaussichten realistisch sind, können und wollen die Arbeitsagenturen nicht ohne eine fachkundige Stelle alleine beurteilen.

Für die fachkundige Stellungnahme kommen theoretisch eine Vielzahl von Stellen in Frage: Starterzentren, Kammern, Unternehmens- und Steuerberater. Es muss vorher genau überlegt werden, wie groß der Bedarf eines kritischen Auges aus der Praxis ist, und was für den erfolgreichen Start benötigt wird. Bei den öffentlichen Stellen kostet die fachkundige Stellungnahme i.d.R. nichts.

Es gibt Online-Portale, die sich auf vermeintlich günstige Angebote spezialisiert haben. Realistisch betrachtet kann es nicht funktionieren, mal eben über die Zukunft zu entscheiden. Ein günstig „gekaufter“ Stempel aus dem Internet hilft nicht weiter und führt im Zweifelsfalle zur Ablehnung des Gründungzuschusses und im schlimmsten Fall zum Scheitern der Existenzgründung. Die Arbeitsagenturen erkennen sehr genau, was realistisch und seriös ist.

Tipp: Existenzgründer und Existenzgründerinnen sollten frühzeitig Kontakt mit der Gründungsberaterin –berater aufnehmen und sich Feedback zu dem Gründungsvorhaben und zur zielgerichteten Vorgehensweise einholen. Der Staat hat großes Interesse daran, dass ein Gründungsvorhaben auch zum Erfolg führt. Daher gibt es eine Vielzahl an Förderprogrammen auf Bundes- und Länderebene, die einen Teil der Beratungskosten vor und nach der Gründung übernehmen wie z.B. das am bekannteste der KfW das „Gründercoaching Deutschland".

Grundsätzliche Tipps

Der richtige Weg liegt für die eigene Selbstständigkeit wie so oft in der Mitte. Wenn die Auftraggeber nicht schon Schlange stehen, sollte eine Gründung nicht überstürzt werden und man sollte sich die nötige Zeit einräumen, diese in Ruhe vorzubereiten, den Businessplan zu erstellen damit von Anfang die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge vorzunehmen und einen sicheren Grundstein zu legen.
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