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Pressemitteilung

Warum Vermieter ihre Gebäude vor Graffiti schützen sollten

Die geringe Aufklärungsquote von Sachbeschädigungen durch Graffiti führt häufig dazu, dass Vermieter auf dem Schaden durch illegale Graffiti sitzen bleiben. Experten empfehlen daher einen rechtzeitigen Schutz der Gebäude.
(PM) Berlin/Frankfurt, 28.03.2012 - Aufklärungsquote bundesweit 25 Prozent

In der Polizeilichen Kriminal-Statistik werden die Straftaten aufgeführt, die der Polizei bekannt wurde. Das sogenannte "Hellfeld" steht in direktem Zusammenhang mit dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung. So wurden laut der polizeilichen Kriminalstatistik 2010 knapp 126.000 Sachbeschädigungen durch Graffiti gezählt. Das heißt aber nicht, dass diese Straftaten auch aufgeklärt werden. Ganz im Gegenteil. In nur 25,4 Prozent der polizeilich erfassten Sachbeschädigungen durch Graffiti konnte ein Tatverdächtiger ermittelt werden.

Mehr Anzeigen oder eine verstärkte Verfolgung der Straftaten durch die Polizei verschiebt zwar die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf den Umfang der tatsächlichen Kriminalität zu. Zudem variieren die Zahlen je nach Bundesland ganz erheblich.

Verurteilung eher eine Ausnahme

Geht ein Fall vors Gericht, entscheidet der Richter u. a., ob sich die Schmiererei leicht entfernen lässt. Hierzu gab es Urteile, die mit Freispruch endeten (AG Mainz, Urteil v. 10. Januar 2010 und AG Mannheim, Urteil vom 5. August 2010). Oder der Angeklagte wird freigesprochen, weil "Graffitis … nicht den öffentlichen Zweck der Sache" beeinträchtigen, wie es das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 6. Dezember 2010 feststellte. Fakt ist: Es kommt äußerst selten zu einer Verurteilung der Straftäter. Ein berühmtes Beispiel stammt aus Hamburg: Dort wurde der als "Oz" bekannt gewordene Sprayer Walter Josef F. im vergangenen Jahr vom Amtsgericht Barmbek zu 14 Monaten Haft verurteilt. Er ging in Berufung und erhielt vom Landgericht Hamburg eine Geldstrafe von 250 Tagessätzen, das entspricht 1.500 Euro!

Geschädigte haben oft Pech

Die Polizei schätzt die Gesamtzahl der von "Oz" gemalten Bilder auf 120.000. Laut Wikipedia wird der von ihm verursachte Sachschaden auf einen sechsstelligen Euro-Betrag geschätzt. Er wurde mehrfach gefasst und saß bereits acht Jahre hinter Gittern. Wie die polizeiliche Kriminalstatistik überzeugend belegt, bleiben drei von vier Graffiti-Sprayern unerkannt. Die Szene ist verschwiegen und gut organisiert.
Doch was passiert mit den Geschädigten? Wenn sie Glück haben, werden die Sprayer verurteilt und müssen den Schaden beseitigen. Wenn sie Pech haben, müssen die Geschädigten für die Beseitigung von Graffiti selbst aufkommen. Im überwiegenden Fall haben sie Pech.

Es kann Mieter und Vermieter treffen

Das kann Eigentümer und Mieter gleichermaßen betreffen. Die Gretchenfrage, um die es dabei geht: Handelt es sich bei der Entfernung von Graffiti um eine Gebäudereinigung oder geht es hierbei um die Instandhaltung des Gebäudes. Die Gebäudereinigung kann auf die Miete umgelegt werden, die Instandhaltung nicht. Es kommt jeweils auf den Einzelfall an. Nach überwiegender Juristenmeinung handelt es sich bei der Entfernung von Graffiti an Gebäuden wohl eher um eine Instandhaltung zu Lasten der Vermieter. 

Fazit: Gebäude rechtzeitig vor Graffiti schützen

"Vor diesem Hintergrund erscheint die schnellstmögliche Beseitigung von Graffiti als sinnvollste Problemlösung", so Manfred Maier, Geschäftsführer der Graffiti-Neumann GmbH. Das geht am leichtesten, wenn die Untergründe zuvor mit einem Schutzanstrich versehen werden. "Uns stehen verschiedene Schutzsysteme zur Verfügung: permanente, semipermanente und temporäre Schutz-Beschichtungen. Sie verhindern nicht nur, dass Farbpartikel in poröse Bausubstanzen eindringen. Sie stellen auch sicher, dass Graffiti mühelos entfernt werden können und der jeweilige Untergrund unbeschädigt bleibt", so Maier weiter. Ein spezialisierter Fachbetrieb entscheidet, welches Verfahren für den spezifischen Untergrund geeignet ist. Die Graffiti-Entfernung selbst erfordert eine kurze Einweisung und kann prinzipiell von Jedermann problemlos ausgeführt werden.
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Die Graffiti-Neumann GmbH produziert und vertreibt die ersten deutschen Produkte zur Graffiti-Prophylaxe und -Entfernung. Die Marken "Dekontaminol" und "AGSB" werden seit über 20 Jahren erfolgreich eingesetzt. Sie sind auf ...
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