Pressemitteilung, 18.12.2006 - 14:07 Uhr
Perspektive Mittelstand
Warum Dessousverkäuferinnen eine rechtliche Ausnahme darstellen – Das AGG in der XXL-Version ist ein Lehrstück in Sachen politischer Korrektheit
(PM) , 18.12.2006 - Von Ansgar Lange Bonn/Berlin – „Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), besser bekannt als Antidiskriminierungsgesetz, ist ein Lehrstück in Sachen politischer Korrektheit“, schreibt Gerd Behnke, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) www.bvmwonline.de, in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Der Mittelstand. Im AGG sind vier Richtlinien der Europäischen Union (EU) zusammengefasst. Bei der Umsetzung ist Deutschland jedoch weit über die Brüsseler Vorgaben hinausgegangen und hat ein AGG in der „XXL-Version“ geschaffen. Das betreffe vor allem die arbeits- und zivilrechtlichen Bestimmungen zur Gleichstellung von Mann und Frau. Dass AGG in seiner jetzigen Form werde die Neigung, vor den Kadi zu ziehen, fördern. Die Absurdität der neuen Regelung macht der Autor an einem konkreten Beispiel deutlich: Ab sofort sei eine geschlechtsbezogene Stellenausschreibung nur noch in Ausnahmefällen zulässig, etwa bei einer Verkäuferin für Damenunterwäsche. Wird ein Foto angefordert, ist der Tatbestand der Diskriminierung praktisch schon erfüllt, weil ein Lichtbild Rückschlüsse auf geschützte Merkmale ermöglicht, zum Beispiel Kopftuch oder Alter. Die Folgen dieser Praxis sind abzusehen: Um sich etwaigen Ärger zu ersparen, werden zahlreiche Arbeitgeber gleich ganz auf Neueinstellungen verzichten. „Jeder Mittelständler weiß, dass Diskriminierungen im Betrieb sehr schädlich sind. Daher hat der Mittelstand in der Vergangenheit eine Vielzahl von freiwilligen Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Freiwilligkeit wäre der bessere Weg gewesen als staatliche Bevormundung“, so das Urteil des BVMW-Präsidenten Mario Ohoven.