Pressemitteilung, 03.05.2011 - 12:23 Uhr
Perspektive Mittelstand
Warnsignal für die Wirtschaft: Rückläufige Zahlen bei Patentanmeldungen
(PM) Stadland-Seefeld, 03.05.2011 - Es trifft das Klischee des wirren Erfinders: Unzählige Ideen und Entwicklungen verstauben hierzulande in Schubladen, statt patentiert und vermarktet zu werden. Wer sein geistiges Eigentum nicht schützt, sieht es schnell im Besitz eines anderen. Sowohl Einzelerfindern als auch KMUs fehlt es jedoch an Bewusstsein für diese Gefahr, wie die Zahlen des Deutschen Patent- und Markenamtes zeigen: 2009 wurde ein Rückgang der Patentanmeldungen von 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Und selbst eine Patentanmeldung allein genügt nicht: Erst, wenn das Patent gegen Wettbewerber versichert ist und entsprechend vermarktet wird, kann das Potential einer Neuheit auch wirtschaftlich voll genutzt werden. Gleich mehrfach ein Licht aufgegangen ist dem Forscherteam um Prof. Dr.-Ing. Holger Heuermann an der Fachhochschule Aachen. Im dortigen Labor für Hoch- und Höchstfrequenztechnik des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik entwickeln sie Mikroplasma-Lampen, deren Leuchtkraft durch die Ionisierung von speziellen Gasen mit Hilfe eines Hochfrequenzsignals erzeugt wird. Für diese Erfindung erhielt Heuermann nun im Rahmen des Hochschulwettbewerbs „patente Erfinder“ den dritten Preis. „Als zusätzliches Produkt ist dann noch eine quecksilberfreie Energiesparlampe entstanden“, berichtet Miterfinder und Diplom-Ingenieur Stephan Holtrup. „Die Erfindung verspricht einen großen praktischen Nutzen, da diese neuartige Form der Energiesparlampe besonders langlebig ist.“ Um in Ruhe an der Weiterentwicklung bis zur Produktreife arbeiten zu können, haben die Forscher der FH Aachen die Erfindung schon im Prototyp-Stadium als Patent angemeldet. „Das war für uns zur Absicherung absolut notwendig, da die Industrie in diesem Sektor auch sehr aktiv ist“, berichtet Holtrup. „Wichtig ist daher, dass man für den Schutz einer Erfindung sorgt, bevor man erstmals mit ihr an die Öffentlichkeit geht.“ Um sicher zu stellen, dass sie keine bestehenden Patente verletzten, setzten die Forscher außerdem in zweierlei Hinsicht auf die professionelle Unterstützung von PROvendis und deren Patentanwälten. Zum einen beim Abgleich, ob mit der Erfindung schon bestehende Patente verletzt werden, zum anderen bei der Absicherung von Patentrechtsprozessen. „Denn das Patent allein bietet keine komplette Rechtssicherheit“, so Jürgen Friedrich, Geschäftsführer der Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH (GMP). Diesbezüglich konnte auf einen bestehenden Rechtsschutz-Rahmenvertrag zwischen GMP, PROvendis und allen Hochschulen in NRW zurückgegriffen werden.Nach den Erfahrungen Friedrichs hat die FH Aachen mit ihrer frühzeitigen Patentanmeldung genau richtig gehandelt. „Viele KMUs hingegen behandeln ihre Erfindungen, die by-the-way gemacht und aber vorerst nicht genutzt werden können, eher stiefmütterlich“, bemängelt er. „Manchmal werden sie zwar als Patent angemeldet, landen dann aber in der Schublade.“ Häufig würden Innovationen aus Resignation vor Patentklagen durch stärkere Wettbewerber mit eigenen Rechtsabteilungen gar nicht erst angemeldet. Zudem seien kleinere Unternehmen oftmals mit ihren laufenden Produktlinien ausgelastet und könnten keine zusätzlichen Kapazitäten in die Vermarktung neuer Technologien investieren. Durch mangelnde Schutzmaßnahmen machen Unternehmen aber ihre Neuentwicklungen angreifbar und können sich dadurch leicht um deren wirtschaftliches Potential bringen.Wie von Friedrich schon erwähnt, bieten Patente allein keine vollkommene Rechtssicherheit. Während Anwälte bereits eine deutliche Zunahme an Patentrechtsprozessen feststellen, mangelt es Erfindern und KMUs oft am nötigen Bewusstsein um die Gefahr einer Patentklage und die mitunter gravierenden wirtschaftlichen Folgen. Oft wird das Problem laut Friedrich leichtfertig ignoriert, bis man plötzlich selbst betroffen ist. Dabei kann ein Patent in jedem Land angefochten werden oder die Konkurrenz unterläuft erst einmal den Patentschutz. Damit wird den eigentlichen Inhabern ein mit oft hohen Kosten und Verzögerungen verbundener Rechtsstreit aufgezwungen, der für Einzelpersonen oder KMUs, deren Existenz von einem Patent abhängt, den Ruin bedeuten kann.Rückendeckung kann hier eine Patentrechtsschutzversicherung geben: GMP etwa versichert Einzelerfinder und KMUs bis zu 200 Mitarbeitern und übernimmt für zwei Streitfälle im Jahr die gesamten Prozesskosten von bis zu 100.000 Euro pro Fall – europaweit. Abgedeckt werden dabei die Rechtsanwaltsgebühren und Gerichtskosten aus Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. „Das Unternehmen ist pauschal mit all seinen Patenten versichert, die Anzahl spielt keine Rolle“, erläutert Friedrich. „Neu hinzukommende Patente werden automatisch eingeschlossen und müssen nicht extra gemeldet werden.“ Gerade in Deutschland, wo etwa Dreiviertel der Arbeitsplätze von KMUs und deren Patenten abhängen, ist es entscheidend, diese Innovationskraft zu wahren und gegen Missbrauch wirtschaftlich abzusichern. „Unser Land hat noch viel Potential, aber wir müssen den schlummernden Riesen wecken“, so Friedrich. „Und dies schaffen wir nur mit einer konsequenten Anmeldung, Absicherung und Vermarktung aller Patente.“


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ÜBER GMP

Die GMP Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutzversicherung Vertriebsgesellschaft mbH wurde 2007 gegründet und ging Anfang 2008 als bislang einziger Anbieter mit einer Rechtsschutzversicherung für Erfinder und Patentinhaber auf den Markt. Das Versicherungskonzept, welches GMP gemeinsam mit der Neuen Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG (NRV) entwickelte, deckt die gerichtliche Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus Patentrecht, Urheber- und Markenrecht, Geschmacksmuster- sowie Gebrauchsmusterrecht ab. Versichert werden die Abwehr und Geltendmachung von Schadenersatz-, Unterlassungs- und Auskunftserteilungsansprüchen. Von der Versicherung eingeschlossen sind alle bereits bestehenden und zukünftigen Rechte, die beim Deutschen Patent & Markenamt (DPMA) angemeldet sind, ebenso europäische Patente und internationale Anmeldungen, soweit sie beim DPMA eingetragen sind.