Pressemitteilung, 04.02.2007 - 12:16 Uhr
Perspektive Mittelstand
Risikofaktor: ungeschützte W-LAN Netze
(PM) , 04.02.2007 - Wer sich einen Spaß daraus macht und mit einem handelsüblichen W-LAN Notebook, durch eine dicht besiedelte Gegend fährt wird auf eine Menge von Funksignalen von so genannten WLAN- Netzen stoßen. Es fahren aber nicht nur Leute durch die Gegend die sich einen Spaß machen, sondern dies für kriminelle Zwecke nutzten. Das ist einfach, denn die Hälfte dieser Netze sind ungeschützt.Ärgerlich ist es, wenn jemand das Angebot nutzt und anonym, auf Kosten anderer, im Internet zu surfen. Gefährlich wird es, wenn man damit den Rechner eines Rechtsanwalts oder Arztes einsehen kann. Es können auch Konkurrenzdaten kopiert werden oder im Namen und damit zum Schaden des eigentlichen Betreibers Transaktionen durchgeführt werden. Damit sind dem Datenterror kaum noch Grenzen gesetzt.An was liegt es, dass derart leichtsinnig mit der Privatsphäre umgegangen wird? Die Preise, für die ehemals teuren Geräte, sind auf einem Tiefpunkt angelangt. Jeder kann sich damit einen so genannten WLAN- Router leisten. Aufgrund von unprofessionellen Verkaufskanälen wird der Anwender kaum über die Gefahren aufgeklärt, man will ja verkaufen.Wer ein ungeschütztes WLAN betreibt, haftet unter Umständen für Rechtsverletzungen, die andere über das frei zugängliche WLAN begehen. Dies hat das Landgericht Hamburg in einem Urteil vom 26. Juli 2006 festgestellt. Der Betreiber eines WLANs Netzes muss für die Sicherung seines drahtlosen Heimnetzwerks Sorge tragen und dadurch verhindern, dass Fremde einen Zugriff auf das Funknetzwerk bekommen. Diese Pflicht gelte auch für technische Laien, die sich dann eben kostenpflichtig fachmännische Hilfe holen müssten. Die Gefahr ist zu groß, dass sich Fremde in das ungeschützte Netzwerk einwählen und es für illegale Zwecke nutzen. Um rechtlichen Problemen vorzubeugen, sollte von vornherein auf die WPA Verschlüsselung gesetzt werden. Denn selbst, wenn niemand zu Hause ist, haftet der Anschlussinhaber gegebenenfalls für einen Missbrauch, der über ein unverschlüsseltes Netz begangen wurde. Im günstigsten Fall droht eine Unterlassungserklärung, und im schlimmsten Fall kommt es zur Hausdurchsuchung und zur Beschlagnahme des PCs. Ein Beispiel aus jüngster Zeit:Auf Kosten seines älteren Nachbarn hat ein 23 Jahre alter Verkäufer in Nürnberg teure Erotikseiten im Internet aufgerufen - und damit peinliche Ermittlungen der Polizei ausgelöst. Der Anbieter des kostenpflichtigen Erotik-Angebots hatte den 63 Jahre alten Internet-Nutzer angezeigt, weil dieser die Bezahlung der entsprechenden Rechnungen verweigert hatte. Der überraschte Mann versicherte, derartige Seiten niemals besucht zu haben. Er hatte selbst sein ungesichertes Funknetzwerk nie benutzt.Sofern das drahtlose Netz gesichert ist, macht sich der Eindringling strafbar. Dringt jemand in ein ungeschütztes W-LAN ein, hat er zwar momentan noch wenig zu befürchten. Jedoch kann sich der W-LAN-Betreiber auf jeden Fall zivilrechtlich wehren. Das wird sicher immer der Fall sein, wenn es sich um Firmen-Netzwerke handelt.Der Anschlussinhaber ist über seine IP Adresse eindeutig identifizierbar. Kann er in einem Zivilprozess nicht beweisen, dass er unschuldig ist, haftet er selbst. Also aufgepasst auch bei Wohngemeinschaften. Um Probleme zu vermeiden, kann hier der Datenverkehr nach Absprache protokolliert werden. Der Schuldige ist dann schnell zu finden und haftet für Schäden.Eine Frage die auch immer wieder auftaucht. Wie ist die Lage, wenn ein Verein W-LAN betreibt? Auch hier gilt: Ein Verein haftet als Betreiber des W-LAN-Netzes, wenn es ungeschützt ist. Bei Hotspot-Betreibern tritt dieses Problem in der Regel nicht auf, da bei kostenpflichtigen Hotspots ohnehin eine Nutzungsbeschränkung wirksam ist. Ärgerlich ist es aber für alle, die ihr Netzt gratis anbieten- etwa in Flughäfen oder Cafes. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen wird es schwierig, den Verursacher zu ermitteln.Fachliche Hilfe bietet das bundesweite IT-Service-Net. Dieses ist ein Zusammenschluss von über vierzig in der Bundesrepublik verteilten EDV-Servicespezialisten. Sie leisten Vor-Ort-Service, beraten und sorgen für die IT-Sicherheit im Betrieb.Erste unverbindliche Auskunft und Hilfe leistet das IT-Service-Net und seine Vor-Ort-Partner, diese sind leicht unter der Internetadresse: www.it-service-net zu finden.Aufgrund der wachsenden Brisanz des Themas verstärkt das Netz seine Reihen. Interessierte werden informiert und ausgebildet um einen optimalen Service in der Zielgruppe der kleinen und mittleren Unternehmen zu leisten.Voraussetzung für eine Zusammenarbeit sind EDV- Erfahrung und Selbstständigkeit in der IT-Branche. Eine interessante Aufgabe, nicht nur für Arbeitsuchende und Existenzgründer, sondern auch für bereits tätige Einzelkämpfer.Schappach-Marketing IT-Service-NetUli Schappach68305 MannheimZuflucht 15Tel.: 0 621 71 86 69 0Fax: 0 621 71 88 96 4eMail: kontakt@it-service-net.deInternet: www.it-service-net.de und www.schappach.de