Sie nennen sich Erbenermittler und stellen in Briefen an potenzielle Erben hohe Summen in Aussicht. Doch was mit großen Hoffnungen beginnt, kann auch Tücken haben.
(PM) bundesweit, 03.08.2010 - Juristin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg rät gegenüber dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: "Vorab sollte ein Honorar für einen Erbenermittler nur für den Erfolgsfall und in angemessener Höhe vereinbart werden.“
Von einem Nachlass im Wert von etwa 95.000 Euro schreibt eine Gesellschaft für Erbenermittlung aus Berlin Herrn G. aus Zeuthen, und er gehöre "mit hoher Wahrscheinlichkeit“ zu den erbberechtigten Personen. Näheres teile man ihm mit, wenn er die beiliegende Honorarvereinbarung unterschrieben habe.
Ihm kommen sofort Bedenken. Warum sollte er ohne entsprechende Gegenleistung Auskunft über Erben seiner Onkel und Tante geben? Er fragt bei der Verbraucherberatungsstelle in Königs Wusterhausen nach. Um sich gegen "Schwarze Schafe“ der Branche abzusichern, empfiehlt Sabine Fischer-Volk grundsätzlich: "Auf keinen Fall Vorkasse an Erbenermittler leisten!“ Einen Anspruch auf das erfolgsabhängige Honorar hätten Erbenermittler erst, wenn der Erbe etwas aus dem Nachlass erhalten hat.
Für die Prüfung eines Angebots vor einer Unterschriftsleistung nennt Juristin Fischer-Volk zwei Hilfskriterien: Mehr unter
www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=346&meldung=Keine-Vorkasse-an-Erbenermittler