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Vorabmeldung zur Frühjahrsausgabe des Magazins NeueNachricht, Fokusthema: Deutschland schrumpft - Blüm, Missfelder und das rentenpolitische Kettenspiel der Union

(PM) , 16.03.2006 - Bonn/Berlin - Norbert Blüm und der Vorsitzende der Jungen Union (JU), Philipp Mißfelder, streiten sich nach einem Stern-Bericht heftig um die Verdienste des langjährigen Sozialministers und der Regierung unter Helmut Kohl. Mißfelder hatte öffentlich die damalige "Reformunwilligkeit" kritisiert. Blüm schrieb dem JU-Chef daraufhin einen Satz: "Sie sind ein Schwätzer." Mißfelder antwortete mit einem Kohl-Zitat, in dem der rückblickend das lange Festhalten an Blüm als "schweren Fehler" bezeichnet hatte. "Die Kritik des JU-Bundesvorsitzenden sollte allerdings etwas weiter greifen. Denn für das Rentendebakel sind vor allen Dingen Unionspolitiker und Vertreter der katholischen Soziallehre aus der Adenauer-Ära verantwortlich“, so der Bonner Wirtschaftspublizist Gunnar Sohn in der Frühjahrsausgabe der Zeitschrift NeueNachricht mit dem Schwerpunktthema "Deutschland schrumpft“. Die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 1957 beruhte maßgeblich auf einer höchst umstrittenen Studie des Kölner Wirtschaftswissenschaftlers Wilfried Schreiber, dessen Konzept allerdings nur unvollständig umgesetzt wurde. Schreiber hatte vorgesehen, die für den Fortbestand des Systems die unabdingbare Förderung der Geburtenrate in das System einzubeziehen, unter anderem durch eine Kinderrente und eine Beitragsverdoppelung für Kinderlose. Der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer entschied sich gegen solche Komponenten und lag damit im Widerspruch zu seinem Wirtschaftsminister Ludwig Erhard und zu den ordoliberalen Architekten der Sozialen Marktwirtschaft: Das allmähliche Umschlagen der Marktwirtschaft in einen Wohlfahrtsstaat, beschleunigt durch populistischen Wahlversprechen zur Bundestagswahl 1957, erzürnte vor allen Dingen den Ökonomen und Erhard-Berater Wilhelm Röpke: „Je mehr nun aber dieses Prinzip des Wohlfahrtsstaates ausgedehnt wird, um so näher rückt der Augenblick, da die riesige Pumpmaschine zu einer Täuschung für alle wird, zu einem Selbstzweck, der eigentlich niemanden mehr dient außer den davon lebenden Maschinisten, die natürlich alles Interesse daran haben, die Täuschung nicht ruchbar werden zu lassen“. Schon im Frühjahr 1956 legte Röpke seine Einsprüche vor: Die generationenübergreifende Umlagefinanzierung, wie sie Adenauer vorschwebe, verstopfe die Quellen der Kapitalbildung, leiste dem wirtschaftspolitischen Expansionismus Vorschub und sei nichts anderes als eine Zwangsversorgung. Nachdrücklich sprach er sich für ein kapitalgedecktes System aus, das einen wesentlichen Beitrag zur volkswirtschaftlichen Kapitalbildung leisten könne und damit seine eigenen Grundlagen sichere. Anstelle des populären Prinzips der kollektivistischen Fremdvorsorge forderte eine Verbreiterung der Eigen- und Gruppenvorsorge. Die Forderung nach einer abstrakten „Solidarität der Generationen“ wies er zurück: „Ihr Fehler besteht darin, das Struktur- und Moralprinzip der Familie von dieser echtesten aller Gemeinschaften auf die im Staate organisierte Gesellschaft als Ganzes zu übertragen, auf die es nicht anwendbar ist, ohne sich in etwas ganz anderes, nämlich in Kollektivismus, zu verwandeln.“ Die ungezügelten Versprechungen des Staates würden einen gewaltigen Zwangsapparat hervorbringen, dessen ökonomische Ergebnisse eher früher als später enttäuschen müssten. Der um seinen Wahlsieg bangende Kanzler Adenauer scherte sich um solche Mahnungen wenig und setzte genau das durch, was Röpke als kollektive Zwangsversicherung geißelte. Der in dieser Zeit politisch geschwächte Ludwig Erhard stimmte dem Umlagesystem nur unter der Bedingung zu, dass die Bürger auch zur Eigenvorsorge angehalten würden. Leider war dafür der Anreiz nicht sehr hoch. Die Fördersummen in der privaten Vorsorge sind bis heute sehr gering, zu zersplittert und erlauben kaum eine zielgerichtete Vorsorge, wenn man einmal von Lebensversicherungen absieht, die jedoch keinesfalls als Synonym für private Vorsorge gesehen werden dürfen. Die Kritik am gegenwärtigen Rentensystem entzündet sich vor allen Dingen an der Krisenanfälligkeit: Das Umlageverfahren ist durch vergleichsweise geringfügige konjunkturelle und demografische Schwankungen aus dem Gleichgewicht zu bringen. Um diese Schwäche zu mindern und um das Rentensystem von politischen Interventionen freizuhalten, war in der Rentengesetzgebung von 1957 die Bildung einer Liquiditäts- und Schwankungsreserve in Höhe von zwölf Monatsausgaben festgelegt worden. 1967 machte sich diese Regelung das erst Mal bezahlt, da die Beitragseinnahmen nur um 1,6 Prozent stiegen, während sich die Rentenausgaben um 12,9 Prozent erhöhten. Der Gesetzgeber versäumte es allerdings während der ersten Großen Koalition, die Schwankungsreserve wieder aufzufüllen. Es wurde 1969 sogar beschlossen, sie von zwölf auf drei Monatsausgaben zu vermindern. Eine in diesem Wahljahr erforderliche und höchst unpopuläre Beitragserhöhung konnte damit in Grenzen gehalten werden. Darüber hinaus erleichterte diese Maßnahme die Finanzierung der kostenträchtigen, aber wählerwirksame Rentenreform von 1972. Die Kosten dieses Wahlgeschenkes explodierten allerdings dermaßen, dass nicht nur die Rentenbeiträge auf 18 Prozent erhöht wurden, sondern zugleich auch die Schwankungsreserve, die immerhin noch bei neun Monatsausgaben lag, angegriffen werden musste. Innerhalb von vier Jahren sank die Schwankungsreserve auf drei Monatsausgaben. Daraufhin beschloss der Bundestag, die Reserve auf eine Monatsausgabe zu vermindern. Spätestens mit diesen Symptomkorrekturen der Politik wurde das Umlageverfahren zum Einfallstor permanenter gesetzgeberischer Eingriffe, die in immer kürzeren Intervallen auftraten und das Vertrauen in die Sicherheit der Renten zum Verschwinden brachten. Spätestens mit den Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre vorgelegten Modellrechnungen zur künftigen Bevölkerungsentwicklung hätte die Bundesregierung schon fundamentale Reformen einleiten müssen. Vor 26 Jahren schrieb die „Arbeitsgruppe Bevölkerungsfragen“ unter Vorsitz des Bundesinnenministers zu den Folgen der demografischen Entwicklung für das Rentensystem: „Der Beitragssatz müsste von gegenwärtig 18,5 Prozent auf 35 Prozent im Jahre 2035 ansteigen, wenn das gegenwärtige Bruttorentenniveau aufrechterhalten wird, dass heißt, wenn die Renten uneingeschränkt der Bruttolohnentwicklung folgen. Würde dagegen der gegenwärtige Beitragssatz beibehalten, müsste durch Verlangsamung der Rentenzuwächse das Bruttorentenniveau um fast die Hälfte gesenkt werden. Während heute eine Rente nach 40 Versicherungsjahren rund 44 Prozent des Bruttoarbeitsentgeltes vergleichbarer Arbeitnehmer beträgt, wären es unter 25 Prozent in 50 Jahren“. „Die Reaktionen der Politik blieben nahezu aus oder wurden in den Folgejahren der Kohl-Ära mit den legendären Worten des früheren Arbeitsministers Norbert Blüm ‚Die Rente ist sicher’ plattgewalzt. Der politische Autismus in der Rentenpolitik bleibt uns erhalten“, kritisiert der NeueNachricht-Herausgeber Gunnar Sohn. Das Magazin NeueNachricht erscheint vierteljährlich. Das Einzelheft kostet 8,20 Euro. Bestellungen per Fax unter: 0228 – 620 44 75 oder E-Mail: baerbel.goddon@sohn.de. Redaktionen erhalten Besprechungsexemplare kostenlos. Redaktion medienbüro.sohn, Ettighoffer Straße 26a, 53123 Bonn FON +49 (0) 228 – 6204474 FAX +49 (0) 228 – 6204475 medienbuero@sohn.de www.ne-na.de
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