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Pressemitteilung

Vierteljährliche Verdiensterhebung: HS entlastet Unternehmen von Statistikaufwand

Die statistischen Ämter verpflichten seit Jahresbeginn neue Betriebe zur vierteljährlichen Verdiensterhebung. Mit dem HS Personalwesen und der HS Personalabrechnung können Firmen die Verdienstangaben automatisch zusammenstellen und melden.
(PM) Hamburg, 05.03.2012 - „Auf zahlreiche Unternehmen kommt Mitte April neuer bürokratischer Aufwand zu, denn dann müssen sie erstmals ihre Verdienstangaben für das erste Quartal 2012 an die statistischen Ämter melden“, sagt Christian Seifert, Produktmanager bei HS - Hamburger Software (HS). Der ERP-Software-Hersteller bietet Firmen, die zur vierteljährlichen Verdiensterhebung verpflichtet werden, eine praktische Lösung an:

„Anstatt alles mühsam manuell zusammenzutragen, stellen Anwender unserer HR-Programme HS Personalwesen und HS Personalabrechnung die geforderten Daten mit Hilfe unseres Erweiterungsmoduls Statistikmeldungen automatisch zusammen und melden sie dann mühelos an die Ämter“, erläutert Seifert. Das Modul berücksichtige dabei den jüngst angepassten Merkmalskatalog der Statistiker. Demnach müssen teilnehmende Betriebe seit 2012 angeben, ob sie einer Branche angehören, in der ein Mindestlohn nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) gezahlt wird, wie zum Beispiel im Dachdeckerhandwerk.

Über die Verdiensterhebung hinaus unterstützt das HS Modul weitere statistische Meldungen, wie die Arbeitskostenerhebung und die Verdienststrukturerhebung. Nähere Informationen sind unter www.hamburger-software.de erhältlich.

Zur vierteljährlichen Verdiensterhebung

Die statistischen Landesämter führen die vierteljährliche Verdiensterhebung (www.verdiensterhebung.de) seit 2007 mit dem Ziel durch, zuverlässige Daten über das Niveau und die Veränderung der Bruttoverdienste von Arbeitnehmern zu gewinnen. Hierzu wurden auf Grundlage des Verdienststatistikgesetzes rund 40.000 Betriebe zur regelmäßigen Teilnahme verpflichtet. Seit 2012 rücken die Behörden von diesem festen Teilnehmerkreis ab: In einem Rotationsverfahren sollen die bisher teilnehmenden Betriebe in den kommenden Jahren nahezu vollständig ausgewechselt werden.
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