Verbraucherzentralen bezichtigten Culpa Inkasso ungerechtfertigt der Abzocke. Der Inkassodienstleister stellt die Sachlage klar.
(PM) Stuttgart, 23.03.2015 - Die Verbraucherzentralen von Schleswig-Holstein, Göttingen und Nordrhein-Westfalen veröffentlichten vor rund zwei Jahren eine Warnung vor den Methoden der Culpa Inkasso GmbH. An dieser Stelle möchte der Stuttgarter Inkassospezialist die Anschuldigungen erneut zurückweisen, da den Dienstleister auch heute noch Nachfragen bezüglich dieser Angelegenheit erreichen. Detaillierte Informationen zu dem Sachverhalt werden zudem unter
www.culpa-inkasso-risikomanagement.de/ zur Verfügung gestellt.
Warnung vor Culpa Inkasso nicht haltbar
Vorgeworfen wurden Culpa Inkasso Einschüchterungsmethoden beim Einzug ungerechtfertigter Forderungen gegenüber dem Webseiteninhaber von www.slim.com. Die Sachlage stellt sich jedoch wie folgt dar:
Die ersten Mahnschreiben wurden von Culpa Inkasso am 18.04.2013 versendet. Als die ersten berechtigten Zweifel über die Existenz der Forderungen aufkamen, wurde das Mandat des Forderungsinhabers „Forderungsverwaltung und Management GmbH“ mit sofortiger Wirkung fallengelassen. In dem am 20.04.2013 aufgesetzten Kündigungsschreiben von Culpa Inkasso heißt es:
„Wir werden ab sofort keine weiteren Forderungsdaten importieren und kündigen mit sofortiger Wirkung das Mandat […]. Als seriöses und vom Amtsgericht Stuttgart zugelassenes Inkassounternehmen können wir es nicht verantworten, auch weiterhin dieses Mandat zu übernehmen“.
Kein Nachfragen seitens Verbraucherzentralen im Vorfeld
Vor Veröffentlichung der Warnungen gab es bei Culpa Inkasso keine Rückfrage seitens der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Göttingen. Somit hatte der Inkassodienstleister keine Chance, auf den Sachverhalt einzugehen.