Ab dem 1. Januar 2013 dürfen Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen nur noch authentifiziert übermittelt werden. Mit dem Release 2.37 ermöglicht es Vepos seinen Kunden, die Vorschriften umzusetzen.
(PM) Nürnberg, 31.10.2012 - Der Nürnberger ERP-Anbieter Vepos ermöglicht es seinen Kunden, die Steuer-Anmeldungen authentifiziert zu übermitteln. Dies ist nach einer Gesetzesänderung (StDÜV §6 Abs. 1) Pflicht. Betroffen sind die elektronische Übermittlung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Dauerfristverlängerungen, Sonderzahlungen und Lohnsteueranmeldungen sowie zurückliegende (Vor-) Anmeldungszeiträume.
Vepos ermöglicht die authentifizierte Übermittlung
Das Finanzbuchhaltung der ERP-Software v.Soft von Vepos verfügt mit dem Release 2.37 über alle notwendigen Funktionen, um die gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und die Anmeldesteuern authentifiziert zu übermitteln. Dazu wird die Funktion Umsatzsteuervoranmeldung im Finanzmanagement entsprechend angepasst. „Als Anbieter von ERP-Software mit eigener Finanzbuchhaltung ist es uns sehr wichtig, unsere Software aktuell zu halten und alle gesetzlichen Vorschriften umzusetzen“ erläutert Jörg Lehmeier, Geschäftsführer des Unternehmens.
Registrierung bei Elster notwendig
Um das elektronische Zertifikat zu erhalten, ist eine Registrierung am ElsterOnline Portal unter
www.elsteronline.de/eportal zwingend erforderlich. Das Zertifikat ermöglicht eine eindeutige Identifizierung des Absenders und ist mit einer Unterschrift auf Papier zu vergleichen. Es empfiehlt sich, die Registrierung zeitnah vorzunehmen, da die Anmeldung bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann und Ende des Jahres mit einer erhöhten Nachfrage zu rechnen ist.