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Pressemitteilung

Urteile zeigen: Gesetzliche Unfallversicherung unzureichend

Die gesetzliche Unfallversicherung soll Arbeitnehmer eigentlich vor den Folgen eines Arbeitsunfalls schützen.
(PM) München, 13.02.2013 - Vor allem Unfälle während der Arbeitszeit sowie auf dem Weg zum Arbeitsplatz sollen abgesichert sein. Arbeitnehmer, die in dieser Zeit einen Unfall erleiden, sollten durch die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung umfassend versorgt sein. Ziel der Versicherung ist die kurzfristige Wiedereingliederung Betroffener in den Arbeitsmarkt. Wie aktuelle Gerichtsurteile jedoch zeigen, bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen ausreichenden Versicherungsschutz, denn in zahlreichen Fällen erhalten die Unfallversicherer Recht, wenn sie die Zahlung verweigern.

Unabhängiger Vergleich wichtig

Die große Anzahl an Versicherungsunternehmen in Deutschland hat zur Folge, dass es auch zahlreiche Anbieter für Unfallversicherungen gibt. Aktuell stehen fast 100 Policen zur Auswahl, die sich in Preis und Leistung unterscheiden. Ein Unfallversicherung Vergleich wie auf www.unfallversicherungsvergleich.net/ kann hier helfen, die einzelnen Angebote zu überprüfen und gegenüberzustellen. Idealer Weise wird neben einem Preisvergleich auch gleich ein Leistungsvergleich durchgeführt, denn die Leistungen dieser Policen sind ebenso wichtig wie deren Preise. Hier können auf Wunsch unabhängige Testergebnisse vom Unfallversicherung Vergleich herangezogen werden. Diese stehen unter anderem von der Stiftung Warentest sowie der Finanztest wie auch von ÖkoTest zur Verfügung. Die unabhängigen Experten haben alle Verträge am Markt genauestens überprüft und die Konditionen verglichen. Nur Anbieter, die sehr gute Leistungen bieten und gleichzeitig einen günstigen Preis offerieren, werden zum Testsieger erklärt und sind nach Ansicht der Prüfer empfehlenswert. Sie können im Unfallversicherung Vergleich dann bevorzugt ausgewählt und abgeschlossen werden.

Aktuelle Fälle aus den Gerichten

Es gibt in den letzten Monaten immer häufiger Rechtsstreitigkeiten, die sich mit den Leistungen oder den Nicht-Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung beschäftigen. So leistet die Versicherung beispielsweise nicht, wenn ein Arbeitnehmer einen unverhältnismäßig langen Arbeitsweg nutzte und hierbei einen Unfall erleidet. Auch in einem Fall, in dem ein Arbeitnehmer bei seiner Verlobten übernachtete, leistete die Unfallversicherung nicht, da es sich hierbei nicht um den normalen Arbeitsweg handelte. Letztlich verweigert die Unfallversicherung die Leistung auch während der Mittagspause, wenn Arbeitnehmer die Betriebsstätte verlassen, um private Angelegenheiten zu klären.

Unzureichender Versicherungsschutz

Diese wenigen Beispiele zeigen deutlich, dass die gesetzliche Unfallversicherung keinesfalls einen ausreichenden Versicherungsschutz bietet, auch wenn viele Bürger immer wieder hierauf verweisen. Auch anhand von Statiken lässt sich belegen, dass die gesetzliche Versicherung nur in wenigen Fällen leistet. Deutlich häufiger hingegen sind Unfälle, die entweder nicht übernommen werden oder im privaten Bereich passieren, wo die gesetzliche Unfallversicherung ohnehin nicht zuständig ist. Auch Selbstständige und Freiberufler versuchen vergebens, einen Unfall bei der gesetzlichen Versicherung geltend zu machen, denn auch für sie besteht kein Versicherungsschutz.

Diese Daten belegen, dass es notwendig ist, privat vorzusorgen und sich selbst abzusichern. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet lediglich einen Grundschutz und kann daher nicht als vollständige Absicherung angesehen werden.

Die private Unfallversicherung

Im Unterschied zur gesetzlichen Unfallversicherung leistet die Private nicht eingeschränkt, sondern sie ist in allen Bereichen zuständig. Sie leistet somit auch dann, wenn während der Arbeitszeit ein Unfall geschieht, sodass diese Leistungen zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen in Anspruch genommen werden können. Deutlich wichtiger ist ein solcher Privatvertrag aber natürlich in der Freizeit und im Urlaub, wo bisher kein Schutz besteht. Wer sich also auf dem Fußballfeld beim Spielen mit den Kindern schwer verletzt, wer beim Spazieren in den Bergen abrutscht oder einen Autounfall erleidet, kann auf die Leistungen der Unfallversicherung zählen. Sie übernimmt, wenn der Unfall tödlich ausgeht, eine Todesfallleistung, die den Hinterbliebenen die Klärung aller finanzieller Angelegenheiten ermöglicht. Bei dauerhaften körperlichen oder geistigen Einschränkungen hingegen wird eine Invaliditätszahlung fällig, deren Höhe bei Vertragsabschluss mit der Versicherung nach Wunsch vereinbart werden kann. Letztlich sichert die private Unfallversicherung die Kostenübernahme bei Bergungen oder übernimmt kosmetische Operationen, wenn ein Unfall diese notwendig machen sollte. Krankentagegeld und Genesungsgeld sind zusätzliche Optionen, die in den Vertrag aufgenommen werden können.
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