Pressemitteilung, 27.03.2013 - 13:05 Uhr
Perspektive Mittelstand
Urteil: Vermieter möchte die Wohnung besichtigen
Wünscht ein Vermieter den Zugang zu seiner Wohnung, um sich einen Eindruck vom Zustand zu verschaffen, darf der Mieter dem Vermieter, trotz angemessener Ankündigung, nicht ständig den Zutritt verweigern oder dem Vermieter ein "Hausverbot" erteilen.
(PM) Hasloh, 27.03.2013 - Der Vermieter ist zur Besichtigung der Mietwohnung unter Hinzuziehung eines Handwerkers berechtigt, wenn dafür ein "erhebliches Bedürfnis" besteht. Ansonsten hat er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn der Mieter ihm ohne erheblichen Grund eine Möglichkeit zur Besichtigung der angemieteten Wohnung verweigert und ihm ein Hausverbot erteilt.Mietkündigung nach verweigertem WohnungszugangWie die Deutsche Anwaltshotline mitteilt, erklärte das Landgericht Oldenburg die Kündigung einer 1-Zimmerwohnung für rechtmäßig, deren Mieter die Hausbesitzerin trotz mehrfacher schriftlicher Aufforderung nicht in die Wohnung gelassen hatte. Zwar akzeptierte der Mann später den Zugang eines Heizungsmonteurs, erteilte aber gleichzeitig der Vermieterin ein "Hausverbot" für sein Domizil. Was er sogar noch dadurch zementierte, dass er den Zugang zu seiner Wohnung im Treppenhaus durch ein auf der Schwelle liegendes Brett und durch zwei zu einem X aufgestellte Balken versperrte - deutlich sichtbar für alle Gäste der im gleichen Haus wohnenden Vermieterin.Urteil: Besitzer muss Möglichkeit zur Besichtigung seines Eigentums habenLaut Urteil Grund genug, dem Erbauer der Barrikade das Mietverhältnis zu kündigen. "Schon das Schweigen auf die Aufforderungsschreiben zur Benennung von Besichtigungsterminen stellt nämlich eine nicht unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des BGB dar. Zumal im konkreten Mietvertrag ausdrücklich geregelt war, dass die Vermieterin die Mieträume nach rechtzeitiger Ankündigung zur Prüfung des Zustandes oder aus anderem wichtigen Grund besichtigen kann.Themenindex: Wohnungsbesichtigung, WohnungszutrittGericht: Landgericht Oldenburg, Urteil vom 03.08.2012 - 6 S 75/12Weitere aktuelle Informationen finden sich auf www.wertplan-nord-immobilien.de .


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Wertplan Nord GmbH
Herr Michael Schneider
Schulstraße 9
25474 Hasloh
+49-4106-651314
info@wertplan-nord.com
www.wertplan-nord.de


ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH

WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)